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In Thüringen hat das Landesverfassungsgericht die dort geplante Kreisreform erst einmal gestoppt. Das Vorschaltgesetz für die von der rot-rot-grünen Koalition geplante Kreis- und Gemeindereform wurde für nichtig erklärt – wegen eines Formfehlers: Das Protokoll über eine Anhörung im Innenausschuss habe den Abgeordneten nicht zur Verfügung gestanden, als 2016 das Gesetz beschlossen wurde.

Etwa 70 Prozent der nötigen Stimmen für ein Volksbegehren waren zur Zeit der Absage gesammelt.

Potsdamer Wissenschaftler haben festgestellt, dass größere Kreise leistungsfähiger und professioneller sind. Aber sie mahnen für Brandenburg eine professionelle Umsetzung an.

Von Thorsten Metzner