Das vier Jahre alte Kind war am Dienstagabend ums Leben gekommen. Die Aufsichtspersonen müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 19.05.2022
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Das vier Jahre alte Kind war am Dienstagabend ums Leben gekommen. Die Aufsichtspersonen müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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