zum Hauptinhalt
Zwei Führerscheine verschiedener Generationen hält eine Frau in der Hand.

© dpa/Oliver Berg

Alte Führerscheine werden ungültig: Umtausch nötig für Jahrgänge bis 1970

Die Papierführerscheine werden schrittweise umgetauscht. Potsdamer Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen jetzt aktiv werden.

Autofahrerinnen mit Hauptwohnsitz Potsdam der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis Mitte Januar ihre alten Papierführerscheine in EU-Führerscheine im Scheckkartenformat umtauschen. Die alten Führerscheine der besagten Jahrgänge verlieren am 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit. Daran erinnerte die Stadtverwaltung jetzt.

Die Betroffenen sollten „bereits ab sofort“ ihren Umtauschantrag in der Fahrerlaubnisbehörde einreichen, erklärt Bürgerservice-Leiter Andy Meier. Ein Termin mit persönlichem Gespräch sei dafür nicht erforderlich. Der Antrag könne postalisch eingereicht werden. Die Antragsvordrucke sind unter www.potsdam.de unter den Dienstleistungen und dem Stichwort „Umtausch“ abrufbar oder können in den Räumen der Fahrerlaubnisbehörde in der Helene-Lange-Straße 14 abgeholt werden.

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalte der Antragsteller einen Gebührenbescheid. Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, den Führerschein nach Hause geschickt zu bekommen. Der alte Führerschein müsse aber zur Entwertung zurückgehen, entweder per Post oder bei der Abholung.

Umtauschanträge für weitere Jahrgänge frühestens ein Jahr vorher stellen

Die Bearbeitung der Anträge der besagten Jahrgänge erfolge derzeit mit Priorität, alle anderen Umtauschanträge würden „bis auf Weiteres zurückgestellt“, erklärt die Stadt weiter. Die nächsten Fristen betreffen die Jahrgänge 1971 oder später, deren alte Führerscheine zum 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit verlieren, und die Jahrgänge vor 1953, deren alte Führerscheine zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren. Ein Antrag auf Umtausch soll frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Der Umtausch für die Jahrgänge 1953 bis 1958 und 1959 bis 1964 sei bis auf wenige Nachzügler-Fälle abgeschlossen, so die Stadt.

Ab 2026 müssen auch unbefristete Scheckkartenführerscheine, die von 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Hier sind die nächsten Fristen für 1999 bis 2001 ausgestellte Führerscheine der 19. Januar 2026 und für 2002 bis 2004 ausgestellte Führerscheine der 19. Januar 2027. Die später ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine folgen dann schrittweise bis 2033.

Wer den Führerschein trotz Verlust der Gültigkeit weiterverwendet, dem droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld, betont die Stadtverwaltung. Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibe laut den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen weiterhin bestehen. Weitere Informationen gibt die Stadt unter www.potsdam.de/fuehrerscheinumtausch.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false