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Ein alter Führerschein von 1963 und ein neuer Führerschein von 2022 im Scheckkartenformat.

© IMAGO/imageBROKER/HelmutMeyerZurCapellen

Aufruf zum Führerscheinumtausch: Welche Potsdamer jetzt handeln müssen

Nach und nach verlieren die alten „Lappen“ ihre Gültigkeit. Sie werden durch den EU-Kartenführerschein ersetzt.

In Potsdam gemeldete Autofahrer:innen, die zwischen einschließlich 1959 und 1964 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2023 ihre Führerscheine umtauschen. Wie das Rathaus mitteilte, verlieren die alten Papierführerscheine von dem Zeitpunkt an ihre Gültigkeit.

„Nun müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 tätig werden, da der alte Papierführerschein rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden muss“, sagte der Leiter des Bürgerservice, Andy Meier. „Für alle anderen Jahrgänge, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, reicht es aus, wenn der Umtausch frühestens ein Jahr vor der genannten Frist beantragt wird.“

Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis zum 19. Januar 2024 an der Reihe, jene zwischen 1971 bis 1998 bis zum 19. Januar 2025 und jene vor 1953 bis zum 19. Januar 2033.

Zu beachten sei, dass die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt nur Anträge für Bürger:innen bearbeiten kann, die auch in Potsdam ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben, hieß es weiter. Der für den Umtausch nötige Antrag kann laut Rathaus heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser solle dann ausschließlich über den Postweg zur Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden.

Bei Weiterverwendung droht Verwarnungsgeld

Nachdem der Antrag bearbeitet worden ist, beauftrage die Behörde die Bundesdruckerei damit, den neuen Führerschein zu erstellen. Im nächsten Schritt könne dieser dann entweder in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt oder zugeschickt werden. Bedingung sei aber bei beiden Varianten, den alten Führerschein zurückzuschicken, damit er entwertet werden kann.

Wer trotz des Verlusts der Gültigkeit den alten Führerschein weiterbenutzt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Grundsätzlich bleibt aber den Angaben zufolge die Fahrerlaubnis weiterhin bestehen. Alle Informationen im Überblick gibt es unter potsdam.de/fuehrerscheinumtausch.

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