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Leere Halle, offene Fragen. Die Investruine der Human BioSciences GmbH im Technologie- und Gründerzentrum in Luckenwalde im Jahr 2014.

© Bernd Settnik/dpa

Fördergeldskandal in Brandenburg: Wie Förderbank und Wirtschaftsministerium in HBS-Affäre gegen Recht verstießen

Brandenburgs Wirtschaftsministerium und die Förderbank ILB haben im HBS-Förderskandal Millionen versenkt - weil sie gegen EU-Recht verstoßen haben. Das berichtet das RBB-Magazin "Klartext" in seiner letzten Sendung nach 24 Jahren. Ein Abgang mit Paukenschlag.

Potsdam - Es war ein Abschied mit einem Paukenschlag. Der rbb strahlte am Mittwochabend die letzte Ausgabe des Politmagazins „Klartext“ aus, die Sendung wird nach 24 Jahren eingestellt. Zum Abschluss arbeitete „Klartext“ Auskünfte der Landesregierung zu einem für die EU verfassten Prüfbericht aus dem Jahr 2012 erstritten.

Die Rechnungen waren gefälscht - das Land Brandenburg förderte weiter

Nach Auswertung der neuen Fakten kann „Klartext“ nun das ganze Ausmaß des Skandals belegen: Demnach haben die Landesförderbank ILB und das Wirtschaftsministerium Brandenburg bei der Auszahlung der Fördermittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro gegen eigene Vorschriften und EU-Recht verstoßen. Der Wirtschaftsrechtler Jürgen Keßler sagte: „Das ist jetzt zumindest ein Fall für den Rechnungshof, wenn nicht auch für die Staatsanwaltschaft.“ Er sprach von einem eindeutigen Rechtsverstoß. „Wenn die ILB heute angibt, dass die Auszahlung der Fördergelder auf Grundlage von gängiger Verwaltungspraxis geschah, so ist das nicht nachvollziehbar, denn die Vorgaben waren nach dem eigenen Zuwendungsbescheid als auch nach dem geltenden EU-Recht eindeutig.“

Die Förderbank hatte 2011 und 2012 insgesamt 6,5 Millionen Euro Fördergelder, drei Viertel davon von der EU, an die Firma HBS ausgezahlt, damit diese in Luckenwalde eine Fabrik für neuartige Wundpflaster errichten kann. Die Gelder wurden laut ILB auf „der Basis von durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestätigten Rechnungen“ gezahlt. Doch die Rechnungen waren gefälscht. Genau wegen solcher Betrugsfälle schreibt die EU vor, dass Originalbelege vorzulegen sind. „EU-Recht geht der Verwaltungspraxis in Brandenburg vor“, sagte Keßler dem rbb.

DAS VERSAGEN im Wirtschaftsministerium - eine brandenburgische Pleite 

Mit dem Fördergeld sollten Gefriertrockner für die Herstellung der Pflaster gekauft werden. Statt der beim Land angegebenen 36 Geräte kamen nur zwei in Luckenwalde an, doch Originalrechnungen und Kontobelege konnte die HBS nicht vorlegen. Damit verstießen das Wirtschaftsministerium, damals geführt von Ralf Christoffers, heute Linke-Fraktionschef im Landtag, und die ILB gegen geltendes Recht. Christoffers und sein Nachfolger als Minister, der damalige Staatskanzleichef Albrecht Gerber (SPD), pochten aber stets darauf, das Land sei auf Betrüger reingefallen. Nun wird klar: Hätte sich das Land ans Recht gehalten, wäre das nicht passiert.

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Im Verfahren vor dem OVG, wo sich der rbb die Auskünfte der Landesregierung erstritt, wurde übrigens auch klar, welche Sprengkraft dieser Fall noch immer hat. Ministeriums-Mitarbeiterinnen hatten davor gewarnt, dass die EU Presseberichte über den Fall sehr genau verfolgt. Man wolle nicht den falschen Eindruck erwecken, dass das Land keine zuverlässigen Kontrollen installiert habe. Anlässe, die zu Nachfragen im Rahmen des Finanzabschlusses für die Förderperiode führen, wolle man auf ein Minimum reduzieren. Laut rbb wurden die verlorenen Fördermillionen im Nachhinein zu Brandenburger Finanzen deklariert. Für den Rechtsverstoß von ILB und Wirtschaftsressort muss nun der Steuerzahler aufkommen.

In Luckenwalde steht noch immer eine Investruine. Zwei HBS-Manager wurden im März 2015 vor dem Landgericht Potsdam wegen schweren Betrugs und schweren Subventionsbetrugs zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht stellte damals fest: Der Millionenbetrug ist durch mangelnde Kontrollen in der ILB erleichtert worden.

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