zum Hauptinhalt
Greifen Sie noch zu Formular und Kugelschreiber - oder machen Sie die Steuererklärung über das Elster-Portal?

© dpa/Armin Weigel

Aufschub der Steuerzahlung wegen der Energiekrise: Ausnahmeregelung für besonders betroffene Bürger und Firmen in Brandenburg

Der entsprechende Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden. Auch eine Änderung der Vorauszahlungen ist möglich.

Wer als Unternehmen oder Bürger in Brandenburg besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen ist, kann bei seinem Finanzamt einen Aufschub der Steuerzahlung beantragen. Möglich sei auch eine Änderung der Vorauszahlungen, teilte das Brandenburger Finanzministerium am Freitag in Potsdam mit.

Finanzministerin Katrin Lange (SPD) wies darauf hin, dass die Finanzämter die besondere Lage im Einzelfall angemessen berücksichtigen sollen. Bund und Länder hatten sich auf die Erleichterungen verständigt.

Gerade Unternehmen, die viel Energie für ihre Produktion benötigen, aber auch manche Steuerzahler stehen angesichts der steigenden Energiekosten vor immensen Herausforderungen“, sagte Lange. Brandenburgs Finanzämter gingen deshalb in solchen Fällen mit Augenmaß vor. Die Finanzämter sollten die Anträge bis Ende März 2023 auch nicht allzu streng kontrollieren. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false