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Den einen Freud – des anderen Leid: das Lichterhaus in Kleinmachnow.

© Andreas Klaer,PNN,Tsp / Andreas Klaer

Nächste Schmück-Aktion angekündigt : Kein Bußgeld für Weihnachtshaus in Kleinmachnow

5000 Euro Bußgeld drohten Michael Müller, der sein Haus gern zu Ostern, Halloween und Weihnachten bunt beleuchtet. Jetzt gab es ein Urteil.

In Kleinmachnow könnte bald schon ein Haus wieder kräftig leuchten. Das Amtsgericht Potsdam hat das Bußgeldverfahren gegen Michael Müller, den Eigentümer des zu Ostern, Halloween und Weihnachten kräftig geschmückten und leuchtenden Hauses, eingestellt. Der entsprechende Beschluss vom 10. Juli ging Müller jetzt zu, wie diese Zeitung erfuhr.

In dem Gerichtsbeschluss heißt es, der Bußgeldbescheid der Gemeinde Kleinmachnow komme „seiner ihm gebührenden Abgrenzungsfunktion nicht nach, weil sowohl Angaben zum Tatort als auch zur Tatzeit fehlen“. Weiter heißt es in dem Beschluss, der dieser Zeitung vorliegt, fehlten „jegliche Angaben zur Intensität des Lärms“.

Probleme mit Nachbarn wegen Deko

Müller beleuchtet seit mehreren Jahren sein Haus im Hasenkamp zu den Festzeiten im Jahr mit vielen Lichtern und stellt Figuren auf. Wegen seiner Deko-Beleuchtung hatte der selbstständige Handwerker schon mehrmals Probleme mit dem Ordnungsamt und Nachbarn – auch im vergangenen Jahr. Deswegen drohte Müller ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro. Ein Nachbar hatte sich über seine Halloween-Dekorierung beschwert.

In dem Anhörungsschreiben der Gemeinde heißt es, Müller habe seit Oktober „rund um die Uhr verschiedenste Störgeräusche, aufgrund elektrischer Motoren und Kompressoren zum Aufblasen Ihrer Halloweendeko, verursacht“. Es sei ordnungswidrig, wenn „ohne berechtigten Anlass (...) Lärm erregt“ werde, der geeignet sei, „die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“.

Schreiben an „Deco Sheriff“

Müller verwies in seinem Antwortschreiben an die Gemeinde darauf, dass all seine aufgestellte und angebrachte Deko in Deutschland gekauft und CE-zertifiziert sei. In dem Schreiben, das Müller „im speziellen“ an den „Deco Sheriff im Dorf“ richtete, legt der Kleinmachnower dar, dass er seine Deko – soweit möglich – abends ausstelle und diese „von hunderten begeisterten überregionalen Besuchern“ selber, durch Bewegungsmelder, erst aktiviert werden müsse, um zu funktionieren. Der Anhörungsbogen „strotzt nur so von Unwissenheit zu dem Thema, ist von fachlichen Falschaussagen, technischen Unwahrheiten (...)“ sowie fehlenden detaillierten Zeitangaben und Messprotokollergebnissen.

Zumindest in diesem Punkt bekam Müller nun vom Gericht Recht. Auf die Entscheidung aus Potsdam reagierte Müller in einem Post in seinem WhatsApp-Status mit den Worten: „Hey ihr (...) Sheriffs der Landstraße ... die Nummer ging wohl nach hinten los ...“ und kündigte eine erneute Schmück-Aktion zu Halloween an. Bürgermeister Michael Grubert (SPD) wollte sich am Freitag noch nicht dazu äußern, ob die Gemeinde gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen wird.

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