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Verzockt: Millionen Mietergelder wurden in die Spielbank gebracht.

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Millionenbetrug in Michendorf: Gefängnisstrafe für Ex-Hausverwalter

1,2 Millionen Euro hat der ehemalige Geschäftsführer der SRS Hausverwaltung von Kundenkonten abgehoben und verzockt. Dafür muss er in Haft. Und das Geld?

Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen Geschäftsführer der Hausverwaltung SRS im brandenburgischen Michendorf wegen Untreue in über 600 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Daneben hat das Gericht die Einziehung von 1,2 Millionen Euro angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von Januar 2013 bis Juni 2016 Geld von verschiedenen Treuhandkonten der Wohnungseigentümer abgehoben hatte. Der Manager hatte die Taten zu Prozessbeginn eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geld in der Spielbank verzockt

Die SRS Hausverwaltung hatte bis zum Sommer 2016 mehr als 80 kommunale und private Wohnungen verwaltet. Teils mehrmals täglich soll der Angeklagte zur Bank gegangen und Beiträge abgehoben haben. Teils waren es 1000 Euro, der höchste Betrag: 12.000 Euro. Das Geld, von der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde er wegen Veruntreuung von 1,2 Millionen Euro angeklagt, hat der Mann in der Spielbank verzockt. Auch das hatte er eingeräumt. Ein Gutachter, der den Angeklagten untersucht hatte, nahm keine Spielsucht an.

Fehlende Kontrolle in der Hausverwaltung

„Die Ermittlungen hatten einen Aufwand verglichen mit denen eines Wirtschaftsstrafverfahrens“, sagte Staatsanwalt Tom Köpping in der vorletzten Sitzung Mitte März. Das erkläre auch die lange Verfahrensdauer. Etliche Kontoauszüge hätten ausgewertet werden müssen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Köpping begründete die Strafe auch mit der Vielzahl an Taten, die der Angeklagte begangen habe.

Plötzlich hatte der Angeklagte die Alleinherrschaft in dieser Gesellschaft.

Tom Köpping, Staatsanwalt

Warum konnte der Angeklagte so lange unentdeckt Treuhandkonten plündern? Gemeindevertreter sprechen sogar von weitaus höheren Summen, die der Ex-Geschäftsführer abgehoben haben soll. „Kontrollmechanismen gegenüber dem Angeklagten“, sagte Staatsanwalt Köpping, „hat es so gut wie gar keine gegeben.“ Die Hausverwaltung bestand nach dem Ausscheiden zweier Gesellschafter in den 90er-Jahren nur aus dem Angeklagten und der Tochter eines weiteren Gesellschafters, der verstorben war. Diese habe sich wegen ihres eigentlichen Jobs nicht ausreichend um die Verwaltung kümmern können. „Plötzlich hatte der Angeklagte die Alleinherrschaft in dieser Gesellschaft.“

War der Angeklagte spielsüchtig?

Auch seitens der Eigentümer sowie der Bank, bei der der Angeklagte das Geld regelmäßig von den Konten abgehoben hatte, habe es keine Kontrollen gegeben. Der Angeklagte hatte fehlende Beiträge zu Eigentümerversammlungen immer wieder auf das Konto eingezahlt, sodass Unregelmäßigkeiten nicht auffielen. Die Bankangestellten hätten nur den Auftrag, zu prüfen, ob derjenige, der abhebt, auch dazu berechtigt ist, sagte Köpping. Das war der Angeklagte als Geschäftsführer.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, maximal eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Aus Sicht des Anwalts war sein Mandant spielsüchtig. „Dass er nicht verlottert aussah, bedeutet nicht, dass er nicht spielsüchtig war“, so Anwalt Jens Däumel. Er sei morgens ins Casino, wenn das Geld „alle“ war, sei er gegangen.

Der Angeklagte selbst hatte sich in seinem letzten Wort vor Gericht für die Taten entschuldigt. „Es ist eine schwere Tat, die ich begangen habe.“ Einen persönlichen Brief an die Geschädigten, wie das Gericht ihn gefragt hatte, sei für ihn „nicht machbar“ gewesen, da es mehr als 500 Betroffene seien, von denen er teils die Adresse nicht habe ermitteln können. Er sei bereit, „kleinere Beiträge“ zurückzuzahlen.

Die Gemeinde hat einen Rechtsanwalt beauftragt, das Geld wiederzuholen. „Wir werden regelmäßig eine eidesstattliche Versicherung einholen, sagte Anwalt Ingo Zeutschel. Diese bezieht sich darauf, dass der Angeklagte nicht zahlungsfähig ist. Dass die Betroffenen, darunter auch die Gemeinde Michendorf, ihr Geld je wiedersehen werden, sei aber eher unwahrscheinlich.

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