zum Hauptinhalt
Das OVG hatte sich mit Klagen freier Schulen für die Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 befasst.

© dpa / Philipp von Ditfurth

Finanzierung freier Schulen: Brandenburg muss nicht nachzahlen

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Brandenburg nicht 84 Millionen Euro für Betriebskosten nachzahlen muss. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Brandenburgs Landesregierung muss nicht bis zu 84 Millionen Euro an Schulen in freier Trägerschaft im Land nachzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Dienstag in einem Musterverfahren entschieden. Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) begrüßte dies „Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht die Rechtsauffassung des Landes bestätigt hat. Damit sind – aufgrund des Musterverfahrens – auch weitere Klageverfahren in dieser Sache entschieden.“

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, eine Revision ist jedoch nicht zugelassen. Das OVG hatte sich mit Klagen freier Schulen für die Schuljahre 2018/19 bis 2021/22 befasst, dies betreffe laut Bildungsministerium 494 Einzelverfahren. Dabei ging es um die Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse, die Schulen in freier Trägerschaft vom Land erhalten.

Im August 2021 hatte zunächst das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einer Klage eines freien Trägers stattgegeben und das Ministerium zu weiteren Zahlungen verpflichtet. Dieses ging daraufhin in Berufung - und bekam nun Recht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false