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Am Mittwochmorgen gab es Durchsuchungen in zwölf Bundesländern (Symbolbild).

© IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

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Rechtsextreme Gruppe „Artgemeinschaft“ verboten: Razzia auch im Brandenburger Landkreis Elbe-Elster

Die Vereinigung wird dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet. Am Mittwochmorgen gab es Durchsuchungen in zwölf Bundesländern.

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Nach dem Verbot des rechtsextremistischen Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ hat die Polizei im Landkreis Elbe-Elster eine Wohnung durchsucht. Diese sei die Privatwohnung von mindestens einem Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung, teilte eine Sprecherin der Polizei in Potsdam mit. Genauere Angaben machte sie mit Verweis auf die laufenden Maßnahmen nicht.

Weitere Durchsuchungen gegen die Siedler fanden am Mittwoch in insgesamt zwölf Bundesländern statt, wie das Innenministerium in Berlin mitteilte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Vereinigung, die dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet wird, zuvor verboten. Das Verbot war nach Angaben des Bundesinnenministeriums mehr als ein Jahr vorbereitet worden. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen.

„Sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“

Faeser beschrieb in einer Mitteilung „Die Artgemeinschaft“ als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Ministerin begründete ihre Entscheidung auch mit dem Kindeswohl. Sie sagte: „Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“

Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Schätzungen des Ministeriums rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte „Gefährtschaften“, „Gilden“, „Freundeskreise“ und ein Verein namens „Familienwerk“. Durchsucht wurde den Angaben zufolge auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Aus Sicherheitskreisen hieß es, eine größere Siedlung zum gemeinschaftlichen Wohnen habe die „Artgemeinschaft“ nicht gegründet.

Gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild

Bereits in der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten. Die nun verbotene „Artgemeinschaft“ sei vor allem durch die „manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder“ und den Vertrieb entsprechender Schriften nicht weniger gefährlich, sagte die Ministerin.

Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei. (dpa)

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