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Teilnehmer einer Kundgebung von Kritikern der Coronamaßnahmen der Bundesregierung stehen auf dem Augustusplatz in Leipzig der Polizei gegenüber.

© dpa/Sebastian Willnow

Wegen Attacke bei Corona-Demo: Rechtsextremist Sven Liebich zu Haftstrafe verurteilt

Gegen den bundesweit bekannten Rechtsradikalen wurden schon mehrfach Geld- und Bewährungsstrafen verhängt. Jetzt muss er erstmals ins Gefängnis.

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist wegen einer Attacke auf einen Fotografen bei einer Corona-Demonstration im November 2020 in Leipzig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn sowie zwei weitere Männer und eine Frau wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, wie eine Sprecherin am Montag auf Anfrage sagte.

Für Liebich wurden sieben Monate Freiheitsstrafe verkündet und „nicht zur Bewährung ausgesetzt“. Die Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten – teils inklusive anderer Strafen.

Ein Teilnehmer einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Halle (Saale) im Oktober 2022. Seit 2014 organisiert Sven Liebich oft Demonstrationen auf dem Marktplatz der Stadt.
Ein Teilnehmer einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Halle (Saale) im Oktober 2022. Seit 2014 organisiert Sven Liebich oft Demonstrationen auf dem Marktplatz der Stadt.

© picture alliance/dpa/Heiko Rebsch

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, darüber hatte der MDR am vergangenen Freitag berichtet. Die Gerichtssprecherin erwartet nach eigenen Worten, dass die Verteidigung der Angeklagten Berufung einlegen wird.

Das Gericht gehe von einer negativen Kriminalprognose aus und erwarte, dass Liebich auch künftig Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Monate für Liebich plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Seit 2014 organisiert der auch bundesweit bekannte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle (Sachsen-Anhalt). Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen den Mann auseinandergesetzt, aber nur Geld- und Bewährungsstrafen verhängt – eine Haftstrafe vom Juli ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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