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Biber sind in Brandenburg wieder heimisch. Bauern des Landes beklagen aber die Schäden in Miliionenhöhe, die Biber verursachen.

© dpa

Schutz von Bibern in Brandenburg: Nageralarm

Wie viel Schutz ist für den Biber nötig? Dem ging der Landtag Brandenburg mit einer Anhörung nach. Der Bauernbund spricht von einer Landplage und fordert, dass Biber wieder gejagt werden dürfen.

Potsdam - In Brandenburg gibt es weiter Streit über eine Lockerung des Schutzes von Bibern. Der Umweltausschuss im Potsdamer Landtag beriet am Montag über das Thema – dazu waren Experten für eine Anhörung geladen. Diskussionsgrundlage war ein Antrag der CDU, der die bisherigen Möglichkeiten zum Schutz vor Biberschäden nicht weit genug gehen. CDU-Agrarexperter Andreas Gliese erklärte, die positive Entwicklung beim Bestand des Tieres mache weitere Erleichterungen beim Schutzstatus nötig. Dieser müsse regional angepasst werden. Eine Bundesratsinitiative Brandenburgs sei nach wie vor erforderlich, „um Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Handeln in Brüssel zu bewegen“, so Gliese. Neben Brandenburgs Biberverordnung müssten weitere Erleichterungen dringend folgen. Nötig seien flächendeckende Maßnahmen wie eine kontrollierte Jagd und Bestandskontrolle.

Auch nach Ansicht des Bauernbundes sollte sich die Landesregierung bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Biber in Brandenburg wieder gejagt werden dürfen. Durch explosionsartige Vermehrung richteten Biber inzwischen Millionenschäden an, indem sie Bäume fällen, Felder und Wiesen unter Wasser setzen, Straßen und Deiche aushöhlen, kritisierte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung. Die Organisation sieht sich als Vertretung von Familienbetrieben. Zu einer Kundgebung unter anderen von Landwirten kamen etwa 120 Menschen vor dem Landtag zusammen.

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„Es kann doch nicht angehen, dass aus einer früher bedrohten Art eine Landplage wird und niemand fühlt sich zuständig, den Schutz wieder aufzuheben“, sagte Jung.

Biber in Brandenburg dürfen nur im Einzelfall getötet werden

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) Brandenburg sprach sich gegen eine Lockerung des Schutzstatus aus. Es sei auch bei der aktuellen Rechtslage möglich, bei Gefahrensituationen, in denen Menschen gefährdet seien, Biber „zu entfernen“. Der CDU-Antrag wird nach der Sommerpause noch einmal im Ausschuss beraten. Dann werde eine Empfehlung für das Plenum abgegeben.

Seit Mai gilt in Brandenburg eine neue Biber-Verordnung. Sie regelt vorbeugende Maßnahmen und den Umgang mit den geschützten Tieren. In Brandenburg dürfen die unter Schutz stehende Biber künftig im Einzelfall gefangen und sogar getötet werden. Das sei aber nur möglich, wenn Menschen in Gefahr geraten, weil die Tiere sich an Deichen oder Straßen zu schaffen machen. Ab 1. September wird es in Brandenburg einen Biber-Beauftragten geben. Er soll sich vor allem um Schäden kümmern, die die Tiere anrichten. 

Nathalie Waehlisch

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