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Brandenburg: Biber dürfen im Einzelfall getötet werden: Umweltminister erlässt Verordnung

Potsdam – In Brandenburg dürfen eigentlich unter Schutz stehende Biber künftig im Einzelfall gefangen und sogar getötet werden. Das sei aber nur möglich, wenn Menschen in Gefahr geraten, weil die Tiere sich an Deichen oder Straßen zu schaffen machen, sagte Jens-Uwe Schade, Sprecher des von Jörg Vogelsänger (SPD) geführten Umweltministeriums.

Potsdam – In Brandenburg dürfen eigentlich unter Schutz stehende Biber künftig im Einzelfall gefangen und sogar getötet werden. Das sei aber nur möglich, wenn Menschen in Gefahr geraten, weil die Tiere sich an Deichen oder Straßen zu schaffen machen, sagte Jens-Uwe Schade, Sprecher des von Jörg Vogelsänger (SPD) geführten Umweltministeriums. Am Freitag trat im Land eine Biber-Verordnung in Kraft. Sie regelt vorbeugende Maßnahmen und den Umgang mit den geschützten Tieren. Dem Bauernbund Brandenburg geht das Papier nicht weit genug.

Vogelsänger betonte, dass die nach bayerischem Vorbild entstandene Landesverordnung nicht alle Probleme löse. Es gehe aber um ein einheitliches Vorgehen der Behörden in den Landkreisen, um Schäden durch Biber zu verhindern.

In Brandenburg leben etwa 3000 Biber an Elbe und Oder – ein Drittel des Gesamtbestandes in Deutschland. Zu Wendezeiten waren sie im Land fast ausgerottet. Mittlerweile werden sie jedoch mancherorts zum Problem, weil sie mit ihrem Treiben Stau- und Hochwasserschutzanlagen gefährden und auch auf dem Acker und im Wald Schäden anrichten.

Vor allem im Landkreis Märkisch-Oderland leiden Menschen unter überfluteten Feldern und Kellern. Dafür werden Biber mitverantwortlich gemacht. Eine regionale Arbeitsgruppe von Landwirten, Naturschützern, Verwaltungen und anderen Interessengruppen sucht bereits länger nach Lösungen. Als erste Maßnahme sieht die Verordnung das Einfangen und Umsiedeln der Tiere vor. Gelingt das nicht, können sie getötet werden. Tierschutzrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. Die Verordnung legt auch das Kaliber der Büchsenpatronen fest, mit denen Biber erlegt werden dürfen. Es muss mindestens Kaliber 6,5 Millimeter sein.

Der Bauernbund Brandenburg geht davon aus, dass die Verordnung „vermutlich wirkungslos“ sein wird. So seien Naturschutzgebiete von der Regelung ausgenommen. Eine Zumutung sei es auch, dass geschädigte Bauern in einem „mühsamen Verfahren“ die Notwendigkeit begründen müssen, wenn sie einen Biber töten wollen. Die Verordnung sei dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Laut Biber-Verordnung erhalten die Gewässerunterhaltungsverbände nun rund 300 000 Euro für die Sicherung von Deichen, an denen sich Biber zu schaffen machen. Weitere 700 000 Euro sollen bis 2020 aus EU-Kassen kommen. Zwei Bibermanager sollen beraten und Schulungen organisieren, aber auch ein Netz ehrenamtlicher Biberbetreuer aufbauen. dpa

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