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ARCHIV - 24.11.2018, Bayern, Greding: Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern auf einem Tisch. (zu dpa "Kreistag muss neu über AfD-Nachrücker entscheiden") Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Daniel Karmann

Update

Nach Vorstoß von Saskia Esken: Brandenburger SPD sieht AfD-Verbotsdebatte zurückhaltend

Die SPD-Bundesvorsitzende hat sich für regelmäßige Prüfung eines AfD-Verbots ausgesprochen. Brandenburgs Generalsekretär Kolesnyk verweist auf die laufende Einschätzung der Partei durch den Verfassungsschutz.

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Brandenburgs SPD-Generalsekretär David Kolesnyk hat sich in der Debatte über ein Verbot der AfD zurückhaltend geäußert. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren auch festgestellt, dass das Parteiverbot das schärfste Schwert ist“, sagte Kolesnyk der Deutschen Presse-Agentur. „Insoweit gilt es hinsichtlich jeglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen regelmäßig zu schauen, welche Maßnahmen im Sinne der wehrhaften Demokratie ergriffen werden können.“ Der Ausgangspunkt sei dabei die Einschätzung der Verfassungsschutz- und Sicherheitsbehörden, die in unterschiedlichen Stadien seien.

SPD-Chefin Saskia Esken hält einen AfD-Verbotsantrag für eine Option. „Ein solches Parteienverbot unterliegt zu Recht hohen Hürden. Aber ich bin überzeugt, dass wir das immer wieder prüfen sollten“, hatte Esken der Deutschen Presse-Agentur gesagt.

Im September werden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. In allen drei Ost-Ländern liegt die AfD in den Umfragen an der Spitze.

Eine Partei kann nach dem Grundgesetz verboten werden, wenn sie aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht und gewisse Erfolgsaussichten hat. Brandenburgs Linksfraktionschef Sebastian Walter hatte Ende November ein Verbot der AfD gefordert.

Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte den AfD-Landesverband im Jahr 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Im vergangenen Jahr stufte er die Jugendorganisation Junge Alternative in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die AfD sieht sich dagegen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt schätzt der Verfassungsschutz die AfD jeweils als gesichert rechtsextremistisch ein.

„Das Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien und Bestrebungen ganz gleich welchen ideologischen Ursprungs ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur NPD recht klar geregelt“, sagte der SPD-Generalsekretär. „Das bedeutet aber zugleich, dass es auch nicht pauschal zu beantworten ist.“ In jedem Fall machten die unabhängigen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zunächst ihre Arbeit.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt hält die Diskussion um ein Verbot der Partei für eine „politische Bankrotterklärung“ der übrigen Parteien. Die Debatte sei zugleich „der Beweis, dass die Diffamierung der AfD als rechtsextrem und verfassungsfeindlich ihren Zweck verfehlt hat“, sagte Berndt. Er forderte, die Brandmauern zur AfD müssten fallen. (dpa)

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