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ARCHIV - 20.03.2024, Brandenburg, Potsdam: Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident des Landes Brandenburg, spricht in der Debatte des Landtages.

© dpa/Bernd settnik

Mehr Schutz für anonyme Hinweisgeber: Brandenburg beschließt Whistleblowergesetz

Datenschutzverletzungen oder Umweltschutzvergehen: Whistleblower helfen dabei, Missstände aufzudecken. Nun sollen sie besser geschützt werden – auch in Potsdam.

Brandenburgs Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen das Whistleblowergesetz beschlossen. Das teilte die Potsdamer Landtagsabgeordnete Marie Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen) mit. Demnach verpflichtet das Hinweisgebermeldestellengesetz Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohnern, Meldestellen einzurichten, an die sich Beschäftigte mit Hinweisen auf Verstöße wenden können.

„Whistleblower erfüllen eine wichtige Funktion beim Aufdecken von Missständen und werden nun endlich auch in Potsdam besser geschützt. Das vom Landtag beschlossene Gesetz hilft dabei, Rechtsverstöße effektiv aufzuklären und zu beheben“, sagte Schäffer. Laut ihrer Mitteilung können Gemeinden Meldestellen auch gemeinsam betreiben, um den Aufwand und die Belastungen gering zu halten. In Oranienburg wurde bereits eine Meldestelle eingerichtet.

Whistleblower würden dabei helfen, Datenschutzverletzungen, Steuerhinterziehung oder Umweltschutzvergehen aufzudecken, so Schäffer. „Daher ist es wichtig, dass sie vor Repressalien, Benachteiligungen und Diskriminierungen geschützt werden und sich künftig namentlich oder anonym an interne Meldestellen wenden können.“ Mit dem Beschluss wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.

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