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Die Kirchenaustritte in Brandenburg lagen im vergangenen Jahr auf hohem Niveau.

© Ottmar Winter / PNN

Kirchen in Brandenburg: Zahl der Austritte sprunghaft gestiegen

Wer aus der Kirche austreten will, kann dies in drei Bundesländern, darunter Brandenburg, nur bei den Amtsgerichten erklären. In den anderen Ländern sind dafür überwiegend die Standesämtern zuständig. Brandenburg lehnt eine solche Regelung jedoch ab.

Die Zahl der Kirchenaustritte in Brandenburg ist im vergangenen Jahr erheblich gestiegen. 2022 gingen bei den märkischen Amtsgerichten 7305 Austrittserklärungen ein, wie das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christine Wernicke (BVB/Freie Wähler) mitteilte. Das waren 28 Prozent mehr als im Vorjahr mit 5705 Fällen. Auch im Jahresvergleich von 2020 zu 2021 war die Zahl der Kirchenaustritte um 1011 und damit um rund 20 Prozent gestiegen.

Der Mitgliederschwund bei den christlichen Kirchen war im vergangenen Jahr der zweithöchste in Brandenburg seit 2007, als das Justizministerium begann, die Austritte zu registrieren. Dabei wird allerdings nicht vermerkt, aus welcher der beiden großen Kirchen die Mitglieder austraten.

Auch liegen den Amtsgerichten keine Erkenntnisse darüber vor, wie die Austritte begründet wurden, teilte das Ministerium auf dpa-Anfrage mit. Der stärkste Mitgliederverlust hatte sich im Jahr 2014 ereignet, als die Ämter 8691 Kirchenaustritte in Brandenburg registrierten. Zwei Jahre zuvor, im Jahr 2012, hatten 3112 Menschen den beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften den Rücken gekehrt.

Zuständigkeit immer noch bei Amtsgerichten

In Brandenburg sind ausschließlich die Amtsgerichte für die Kirchenaustritte zuständig. Das ist in Deutschland nur noch in Berlin und in Nordrhein-Westfalen der Fall. In ihrer Anfrage sprach sich die Abgeordnete Wernicke dafür aus, dass auch die Standesämter in Brandenburg mit dieser Aufgabe betraut werden. Damit würden sich die Wege der Bürger zu den Behörden verkürzen und die örtlichen Verwaltungen mehr Akzeptanz gewinnen, meinte sie.

Eine solche Änderung lehnte das Ministerium jedoch mit Hinweis auf die im November 2022 bundesweit beschlossene Entlastung der Standesämter ab. Dieser Zielstellung würde es widersprechen, den Behörden zum jetzigen Zeitpunkt neue und amtsfremde Aufgaben zu übertragen. (dpa)

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