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Beginn des Prozesses um den Angriff auf Besucher des «Frosch»-Clubs in Frankfurt (Oder) im Landgericht.

© dpa/Patrick Pleul

Fünf Jahre nach Angriff auf Brandenburger „Frosch“-Club: Prozess gegen vier Männer in Frankfurt (Oder) gestartet

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem schweren Landfriedensbruch, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vor. Am ersten Verhandlungstag schwiegen die vier Männer.

Mit der Verlesung der Anklage hat vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag der Prozess gegen vier Männer begonnen, die den „Frosch“-Club in der Oderstadt angegriffen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten im Alter zwischen 25 und 27 Jahren unter anderem schweren Landfriedensbruch, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vor. Ein Hauptangeklagter ist zudem des versuchten Totschlags angeklagt. Am ersten Verhandlungstag schwiegen die vier Männer zu den Tatvorwürfen.

Der Angriff auf den Club „le frosch“ erfolgte im August 2018. Zwei der vier syrischen Angeklagten sollen in der Diskothek mit zwei anderen Personen aneinander geraten sein. Nachdem der Club-Inhaber sie daraufhin vor die Tür gesetzt haben soll, soll einer der Angeklagten eine Gruppe von anderen Personen verständigt haben, darunter auch die drei weiteren Angeklagten. Sein Ziel sei es gewesen, die aus seiner Sicht noch ausstehende Auseinandersetzung „für sich zu entscheiden“, so die Staatsanwaltschaft.

Gäste mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln angegriffen

Eine Gruppe von 10 bis 15 Personen - unter anderem bewaffnet mit Stangen und Messern - soll sich dann der Diskothek genähert haben. Die Gruppe um die Angeklagten soll schließlich Clubbesucherinnen und -besucher mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln angegriffen, geschlagen und getreten sowie auf Fenster und Türen der Diskothek eingeschlagen haben. Ein Angeklagter soll mit einem Messer versucht haben, durch eine vorher eingeschlagene Eingangstür hindurch auf dahinterstehende Personen einzustechen.

Der Prozess sollte bereits im vergangenen Jahr beginnen. Der Termin fiel jedoch aus, weil der Vorsitzende Richter befangen war. Deshalb musste ein neuer Richter gefunden werden.

Ein fünfter syrischer Angeklagter wurde bereits im November 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht hatte das Verfahren wegen der Corona-Pandemie abgetrennt und gesondert verhandelt.

Ein Urteil wird für den Februar 2024 erwartet. Bis dahin sind zunächst 14 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Etwa 45 Zeugen sollen in dem Prozess befragt werden. (dpa)

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