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Der Angeklagte sitzt derzeit eine Freiheitsstrafe ab.

© dpa

Überfall auf "Frosch"-Club in Frankfurt (Oder): Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht

Im August 2018 wurden bei einem Überfall sieben Besucher der Diskothek "Frosch" in Frankfurt (Oder) verletzt. Am Montag begann der Prozess gegen einen 41-Jährigen.

Frankfurt (Oder) - Wegen schweren Landfriedensbruchs und Bedrohung sitzt seit Montag ein 41 Jahre alter Syrer auf der Anklagebank des Landgerichts Frankfurt (Oder). Er soll zu einer Gruppe von 10 bis 15 Flüchtlingen gehört haben, die in den frühen Morgenstunden des 26. August 2018 die Besucher der Diskothek „Frosch“ in Frankfurt (Oder) mit Pflastersteinen, Stangen und Gürteln attackiert hatten. Laut Anklage sind bei dem Überfall sieben Menschen verletzt worden.

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Ursprünglich waren fünf Tatverdächtige ermittelt und angeklagt worden - vier Syrer und ein Palästinenser im Alter zwischen 22 und 41 Jahren. Als Vorsichtsmaßnahme vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte sich das Gericht nach Angaben des Vorsitzenden Richters Peter Wolff jedoch dazu entschlossen, die Verfahren gegen vier der Männer abzutrennen und im nächsten Jahr gesondert zu verhandeln. Die Verteidigung des 41-Jährigen hatte in Rechtsgesprächen vorab erklärt, dass ihr Mandant ein Geständnis ablegen würde.

Der Überfall hatte sich im Frankfurter Club "Frosch" ereignet.

© Patrick Pleul/dpa

Angeklagter streitet Schuld nicht ab

Vor Gericht entschuldigte sich der Mann zunächst, dass er an dem Überfall beteiligt gewesen sei. Er könne nicht ausschließen, dass er die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe, sei nach zwei Flaschen Wodka jedoch zu betrunken gewesen, um sich zu erinnern. Auf Nachfragen bestätigte er jedoch, dass er von einem Landsmann nach einer Auseinandersetzung per Telefon um Hilfe gebeten worden sei. Vor der Diskothek hätten Leute gegeneinander gekämpft, so der Angeklagte.

Der Mann, der eigenen Angaben nach weder lesen noch schreiben kann, sitzt wegen einer anderen Straftat gegenwärtig eine Freiheitsstrafe ab. Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte gegen ihn ein Ausweisungsverfahren prüfen lassen, das inzwischen abgeschlossen sei, wie ein Stadtsprecher sagte. Sobald der Mann seine Freiheitsstrafe verbüßt habe, sollte er aus Deutschland abgeschoben werden. Der Prozess im Zusammenhang mit dem „Frosch“-Überfall wird am Dienstag fortgesetzt. (dpa)  

Jeanette Bederke

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