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Airbnb im Welterbe: Streit um Ferienwohnungen in der Alexandrowka

Zwei Häuser in der Kolonie Alexandrowka in Potsdam werden als Urlaubsdomizil angeboten. Jetzt reagiert die Stadt - und Airbnb wehrt sich.

Potsdam - Die Stadt geht gegen die unerlaubte Nutzung von Häusern in der russischen Kolonie Alexandrowka als Feriendomizil vor. So wird das Haus Nummer 3 samt der dazugehörigen Remise ohne die nötige Genehmigung über Ferienportale wie Airbnb und Fewo direkt angeboten, wie die Märkische Allgemeine Zeitung zuerst berichtet hatte. Auch das Haus Nummer 6 wird über eine eigene Webseite als Feriendomizil vermarktet – ebenfalls ohne erforderliche Genehmigung, wie Stadtsprecher Markus Klier auf PNN-Anfrage erklärte.

„Urlaub machen im Weltkulturerbe Alexandrowka im Zentrum Potsdam“, wird für das Haus Nummer 6 im Internet geworben: „Relaxen im Grünen – mitten in der Stadt“. 90 Euro pro Nacht werden für zwei Personen fällig, bei Aufbettung für bis zu vier Personen kommen 15 Euro pro Person dazu. Für das Haus Nummer 3 und die Remise liege mittlerweile ein Bauantrag für die Umnutzung vor, sagte Stadtsprecher Klier den PNN. Ein solcher Bauantrag ist für die Umnutzung nötig, auch wenn keine Bauarbeiten stattfinden, erklärte er. Beim Haus Nummer 6 gehe die Bauaufsichtsbehörde den Hinweisen auf eine Nutzung als Ferienwohnung nach, so der Sprecher weiter.

Prüfung steht an

Die Frage, ob für die Häuser in der Alexandrowka, die zum sensiblen Potsdamer Unesco-Weltkulturerbe gehört, grundsätzlich eine Genehmigung für die Ferienvermietung möglich sei, könne noch nicht abschließend beantwortet werden, sagte der Stadtsprecher. Bislang habe die Landeshauptstadt keinen Grund gehabt zu prüfen, ob die Nutzung einzelner Häuser oder Gebäudeteile als Feriendomizil baurechtlich genehmigungsfähig sein könnte. Eine solche Prüfung stehe nun erstmals an – mit offenem Ergebnis.

Wie viele solcher Bauanträge auf Umnutzung in Potsdam bereits genehmigt wurden, kann die Stadt indes nicht sagen. Der fehlende Überblick im Rathaus darüber, wie viele Wohnungen überhaupt als Ferienwohnung genutzt werden, ist auch mit ein Grund für die neue Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen, die das Rathaus gerade vorbereitet. Wie berichtet will die Stadt konsequenter gegen die unerlaubte Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft vorgehen. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist das unlängst vom Landtag beschlossene Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das im September in Kraft tritt. Allein über die auf solche Angebote spezialisierte Internetplattform Airbnb werden rund 380 Unterkünfte in Potsdam angeboten – ob das im Einzelfall erlaubt ist, geht aus den Inseraten nicht hervor (siehe unten).

Streit um Haus Nummer 9

Ärger gibt es wie berichtet in der Alexandrowka auch um das Haus Nummer 9. Dort hatte der Abriss von Anbauten sowie ein bereits begonnener Neubau für Fragezeichen gesorgt, vor allem weil dafür keine Baugenehmigung vorlag. Dazu erklärte die Bauverwaltung nun auf Anfrage der Grünen-Stadtverordneten Saskia Hüneke, für die Arbeiten habe zunächst eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Sanierung der Anbauten bestanden, was auch das Landesamt für Denkmalschutz so mitgetragen habe. Dabei habe man für die Anbauten einer Wiederherstellung der desolaten Wände in konventionellen Materialien zugestimmt – damit die Gebäudeteile material- und werkgetreu saniert werden.

Dann sei aber bekannt geworden, dass aufgrund eines massiven Holzschädlingsbefalls und Schäden an den angrenzenden Bauteilen in einem größeren Umfang bestehende Bausubstanz erneuert werden musste, wie es Stadtsprecher Klier den PNN erklärte. Dies gehe aber über die ursprünglich bestehende Erlaubnis hinaus – daher seien die Arbeiten vor Erteilung einer entsprechenden Genehmigung – „im Einvernehmen mit der Unteren Bauaufsicht“ – vorerst eingestellt worden. Zunächst müsse aber noch ein Bauantrag gestellt werden, hieß es weiter. Der private Bauherr dort hatte bereits erklärt, der Neubau werde im Bauvolumen und bei der Fassadengestaltung nicht vom Vorgängerbau abweichen. Hüneke hält das für kaum vorstellbar, weil der provisorische Materialmix der Vergangenheit durch einen massiven, einheitlichen Neubau ersetzt werde.

Portal Airbnb gegen Entfremdungsverbot

Das für Ferienunterkünfte beliebte Vermietungsportal Airbnb wehrt sich gegen die geplanten Maßnahmen wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum in Potsdam. Ein Sprecher des Portals sagte den PNN, das als Grundlage vom Land beschlossene Gesetz treffe vor allem Privatleute, obwohl die gelegentliche Vermietung des eigenen Zuhauses nachweislich keinen Einfluss auf den lokalen Wohnungsmarkt habe. In Potsdam seien es lediglich 16 Unterkünfte, die mehr als die Hälfte des Jahres vermietet würden. „Das entspreche rund 0,01 Prozent des Potsdamer Haushaltsbestands.“ Airbnb habe keinen negativen Einfluss auf Wohnungsmärkte.

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