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Die am Freitag dieser Woche auslaufende Coronavirus-Testverordnung soll ein weiteres Mal verlängert werden (Symbolbild).

© Foto: Britta Pedersen/dpa

Lauterbachs neue Corona-Strategie: Die Teil-Impfpflicht steht vor dem Aus

Auch die Option der sogenannten Bürgertests soll auslaufen. Das Gesundheitsministerium beruft sich bei seinen Plänen auf eine „Grundimmunität“ in der Bevölkerung.

Die am Freitag dieser Woche auslaufende Coronavirus-Testverordnung soll ein weiteres Mal verlängert werden. Allerdings nicht wie in einem ersten Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geplant bis zum 7. April, sondern nur noch bis Ende Februar 2023. Darüber bestehe Einigkeit mit dem Bundesfinanzministerium, hieß es gestern aus dem BMG.

Die „Drei-Euro-Bürgertests“ sollen in diesem Zuge abgeschafft werden – sie hätten nur einen Anteil von etwa fünf Prozent am gesamten Bürgertestaufkommen ausgemacht. Anspruch auf kostenlose Tests hätten aber weiterhin Personen, die sich aus der Isolation freitesten oder medizinische Einrichtungen betreten wollen beziehungsweise müssen.

Der ursprüngliche BMG-Entwurf sah noch vor, die Durchführung der Bürgertests in der bisherigen Form bis einschließlich 7. April zu verlängern. Lediglich die Vergütung für die sie durchführenden Leistungserbringer sollte sinken – von 9,50 Euro auf acht Euro. Nach Informationen von Tagesspiegel Background ging das BMG von Kosten in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro aus.

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Zustimmen muss der Freigabe der Haushaltsmittel noch der Haushaltsausschuss des Bundestags. Karsten Klein (FDP), zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion für den Etat des BMG, machte gestern bereits deutlich, dass aus seiner Sicht keine Einwände gegen die Freigabe der Mittel besteht.

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Im vorliegenden Entwurf für die neue Testverordnung begründet das Ministerium das Zurückfahren der Bürgertests mit dem aktuellen Pandemieverlauf. Sowohl durch Impfungen als auch Infektionen habe sich in der Bevölkerung inzwischen eine „Grundimmunität“ aufgebaut.

„Auch hat sich gezeigt, dass die Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden ist. In dieser Phase der Pandemie bleibt der Schutz von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund, die weiterhin ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben“, heißt es weiter.

Bürgertestungen seien bei diesen Vorzeichen nicht mehr angezeigt, außer für Besucher und Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen sowie nachweislich Infizierte, die sich aus der Isolation freitesten wollen. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern keine Isolationspflicht mehr, weitere werden wohl demnächst nachziehen.

Corona-Impfungen ab 2023 nur noch beim Hausarzt

Das BMG kündigte gestern zudem eine Anpassung der Corona-Impfverordnung an. Demnach sollen Impfungen ab 1. Januar nur noch über die Hausarztpraxen laufen – Zahlungen an die Länder für die Aufrechterhaltung von Impf-Infrastrukturen seien daher nicht mehr nötig, hieß es aus dem BMG.

Zudem wurde angekündigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus Sicht des Bundesgesundheitsministers nicht mehr verlängert werden soll. Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Allgemein geht man im BMG davon aus, dass im April – also nach Auslaufen der derzeit geltenden Corona-Schutzregeln – die Maßnahmen nicht weiter fortgesetzt werden sollen, zumindest nicht im derzeitigen Rahmen. Ob sich Minister Lauterbach damit auf ein komplettes Ende der Corona-Gesetzgebung nach dem 7. April festlegt, steht allerdings noch nicht fest. Abgestimmt werden muss dies im Frühjahr kommenden Jahres innerhalb der Ampel-Fraktionen. 

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