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Die Schutzmaßnahmen werden angepasst, heißt es aus den vier Bundesländern.

© Christoph Soeder/dpa

Update

Neue Regelung noch im November: Vier Bundesländer heben Corona-Isolationspflicht auf – auch Berlin erwägt dies

Bislang müssen Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein ändern das. Auch in Berlin könnte die Regel bald fallen.

Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium in Stuttgart mitteilte. In diesen Ländern sollten „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet.

Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart.

Nach dem Vorstoß in den vier Bundesländern schließt auch Berlin eine Aufhebung nicht mehr aus. Man wünsche sich „ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer für einen gemeinsamen Weg zu einer Lockerung der Isolationspflicht“, teilte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung auf Anfrage des Tagesspiegels mit.

In Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht den 16. November. „Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“

Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“.

Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein.

Manne Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg

Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. „Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.“

Der Mitteilung zufolge verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen - außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

Schreiben an Minister Lauterbach

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert.

Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein. (dpa)

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