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Löwen (panthera leo) im Tierpark Friedrichsfelde in Berlin

© Imago/Manja Elsässer

Private Haltung von Großkatzen: Berliner SPD fordert bundeseinheitliche Regeln

Auch wenn die Polizei mittlerweile Entwarnung gegeben hat: Die angebliche entlaufene Löwin sorgt für Kritik am unterschiedlichen Umgang mit Großkatzen und anderen wilden Tieren in Deutschland.

Die angeblich entlaufene Löwin im Grenzgebiet zwischen Berlin und Brandenburg beschäftigt auch die Berliner Politik. Zwar geht die Polizei mittlerweile davon aus, dass es sich um ein Wildschwein handelt, und hat entsprechende Warnungen aufgehoben. Dennoch hat der Fall Fragen zum Umgang mit Wildtieren aufgeworfen.

So fordert etwa die SPD-Abgeordnete Tamara Lüdke, einheitliche Regeln zur Haltung von Wildtieren zu erlassen. Da es kein entsprechendes Bundesgesetz gibt, ist der Umgang mit Großkatzen wie Löwen oder Tigern derzeit Ländersache. Die Regeln sind unterschiedlich.

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So können in Brandenburg Wildtiere auch privat gehalten werden, jedenfalls wenn die Tiere aus der Zucht stammen. Das Landesumweltamt erfasst „die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten, darunter auch Löwen“, sagte ein Sprecher am Donnerstag dem Tagesspiegel.

In Berlin dagegen ist die Haltung von gefährlichen Wildtieren grundsätzlich verboten. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Geldbuße von bis 50.000 Euro rechnen. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Tiere wie zum Beispiel Riesenschlangen, Echsen oder Vogelspinnen. Großkatzen, Panda oder Geparden sind nicht darunter. Für gefährliche Schlangen oder Spinnen ist eine Zulassung des Ordnungsamts nötig – aber auch der Nachweis der artgemäßen und verhaltensgerechten Unterbringung sowie Ausbruchssicherheit.

Lüdke, Sprecherin für Tierschutz der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, nennt die Berliner Regelung „gut“ und kann sich eine Bundesratsinitiative Berlins vorstellen, um den Umgang mit Wildtieren bundesweit zu vereinheitlichen.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hatten sich SPD, Grüne und FDP auf die Einführung einer „Positivliste für Wildtiere“ geeinigt, „die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten werden können“. Auch darauf könnte man laut Lüdke aufbauen, um in Zukunft auch die private Haltung von Wildtieren zu regeln.

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