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ARCHIV - 31.12.2021, Brandenburg, Potsdam: Ein junger Mann wird mit einer Booster-Dosis eines Corona-Impfstoffs im Impfzentrum in der Potsdamer Schinkelhalle gegen das Coronavirus geimpft. (zu dpa «322 Verdachtsfälle seit 2008 wegen möglicher Impfschäden») Foto: Jörg Carstensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Jörg Carstensen

425 Eingänge im vergangenen Jahr : Mehr Anträge auf Leistungen wegen möglicher Corona-Impfschäden in Berlin

Seit 2021 sind in Berlin mehr als 600 Anträge auf Leistungen wegen Impfschäden nach Corona-Impfungen eingegangen. Anerkannt wurden bisher nur 13 davon.

Im Zuge der breiten Corona-Impfkampagne ist die Zahl der jährlichen Anträge auf Versorgungsleistungen wegen eines möglichen Impfschadens in Berlin in die Höhe geschnellt. Seit 2021 werde eine gesonderte Statistik für Anträge nach Covid-19-Impfungen geführt: Demnach seien damals 96 Anträge eingegangen, 425 im vergangenen Jahr und 88 im laufenden Jahr, geht aus einer am Montag veröffentlichten Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Ubbelohde hervor. „In den Jahren 2018 bis 2020 gab es insgesamt pro Jahr 3 bis 6 Anträge nach Impfungen.“ Dabei sei nicht nach der Art der Impfung differenziert worden.

Anerkannt wurden laut der Senatsantwort bisher 13 der Anträge wegen Impfschäden nach Corona-Impfungen. Dabei gehe es um unterschiedliche Schweregrade, von denen etwa die Höhe einer monatlichen Grundrente abhängt. Diagnosen und Altersgruppen würden nicht erfasst, hieß es. Anerkannt seien bei Corona-Impfungen etwa Folgen wie Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und die neurologische Erkrankung Guillain-Barré-Syndrom.

 8,6
Millionen Impfstoffdosen sind in Berlin im Rahmen der Corona-Impfkampagne gespritzt worden.

In Berlin sind im Rahmen der Corona-Impfkampagne laut Lagebericht des Senats bisher mehr als 8,6 Millionen Impfstoffdosen eingesetzt worden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) betont, dass unerwünschte Reaktionen oftmals im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stünden.

271 Anträge sind laut der Senatsantwort noch in Bearbeitung. Verzeichnet sind zudem 51 Ablehnungen, neun zurückgenommene Anträge sowie 265 Abgaben an andere zuständige Länder, wenn Impfungen nicht in Berlin vorgenommen wurden.

Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer 6600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden eingegangen. Die Zahl der anerkannten Corona-Impfschäden lag den Recherchen zufolge zuletzt bei 284. „In den 13 Ländern kommt ein anerkannter Corona-Impfschaden auf knapp 214.000 geimpfte Bürger“, hieß es in der FAZ.

Ein Impfschaden ist gemäß Infektionsschutzgesetz definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Impfreaktionen hingegen sind typische Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Auch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen gelten als normal, sie sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. (dpa)

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