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Immobilieneigentümer in Deutschland zittern nicht nur vor dem Heizungsgesetz, sondern auch vor den Plänen für eine neue EU-Gebäuderichtlinie. Diese sieht weitreichende Pflichten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden vor, was hohe Kosten verursachen könnte.

© picture alliance/dpa/Bearbeitung: Tagesspiegel

Strengere EU-Regeln für Wärmedämmung: Zwingt Brüssel Hausbesitzer zur Sanierung?

Kommt der Sanierungszwang durch die Europäische Union – und was bedeutet das für das Heizen und Dämmen hierzulande? Drei Expert:innen geben Antworten.

Immobilieneigentümer in Deutschland zittern nicht nur vor dem Heizungsgesetz, sondern auch vor den Plänen für eine neue EU-Gebäuderichtlinie. Diese sieht weitreichende Pflichten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden vor, was hohe Kosten verursachen könnte. Wo stehen die Verhandlungen in Berlin und Brüssel? Und worauf müssen sich Hausbesitzer hierzulande gefasst machen?

In unserer Reihe „3 auf 1“ geben drei Experten Antworten. Alle Folgen von „3 auf 1“ finden Sie hier.


Der Sanierungszwang scheint abgewendet

Wärmedämmung und Heizung sind zwei Seiten einer Medaille: Die Heiztechnik muss für einen ökologischen und ökonomischen Betrieb zum Gebäude passen. Daher ist es falsch, dass die EU in ihrer Gebäudeenergierichtlinie die Wärmedämmung der Gebäude regelt und die Bundesregierung unabhängig davon im Heizungsgesetz Vorgaben zur Heizung macht.

Ich begrüße daher, dass die Bundesregierung diesen Irrweg nicht weiterverfolgt und den politischen Aktivitäten von Robert Habeck in Brüssel einen Riegel vorgeschoben hat. Damit wird die Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie hin zu den MEPS (Minimum Energy Performance Standards – auf Deutsch: Sanierungszwang) nicht kommen.

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Das sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisch, der den Sanierungszwang fordert. Offensichtlich ahnt man dort, dass ohne Zwang die oft überteuerten und wenig klimaschützenden Produkte nicht verkäuflich sind.


Heizen und Dämmen dürfen nicht getrennt gedacht werden

Dass die EU-Kommission mit der Gebäuderichtlinie überambitionierte Mindesteffizienzstandards für den Bestand vorgeben will, wird von der Bundesregierung zurecht kritisch gesehen. Wohnhäuser aus den drei schlechtesten Effizienzklassen bis 2033 komplett durchsanieren zu müssen, ist allein aus Kapazitätsgründen unrealistisch. Betroffen wären bei uns über 37 Prozent aller Wohngebäude, unter anderem Eigenheime. Bei aktueller Sanierungsaktivität wären dazu 30 statt neun Jahre nötig.

Außerdem ist das einseitige Dämmdogma ökonomisch, ökologisch und sozial ein Irrweg. Denn es kommt auf den passenden Dreiklang aus effizienter Gebäudehülle, Haustechnik und erneuerbarer Wärmeversorgung an. Mit zunehmendem Wärmeschutz steigen die Sanierungskosten im Vergleich zu zusätzlichen CO₂-Einsparungen überproportional an.

Investitionen und auch Förderung würden damit ineffizient getätigt. Eine Mindesteffizienz sollte lediglich sicherstellen, dass der Bestand gut und effizient mit erneuerbaren Energien versorgt wird.


Ein Kompromiss sorgt für realistische Ziele

Am 12. Oktober gab es bei den Trilogverhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie einen Durchbruch. Es wird keine individuellen Sanierungspflichten geben, sondern einen Durchschnittsansatz über den Gebäudebestand der Mitgliedsstaaten.

Der Primärenergiebedarf muss bis 2030 um einen noch festzulegenden Prozentsatz sinken, die größere Hälfte der Einsparungen soll in „Worst Performing Buildings“ erreicht werden, also Häusern mit dem schlechtesten Energiestandard.

Dieser Kompromiss ist richtig und bietet die Chance, auch erreicht zu werden – wenn die finanzielle Unterstützung gewährleistet ist. Die ursprünglichen Ideen waren nicht realisierbar, weder das Kapital noch das Material oder das Personal zur Umsetzung hätten gereicht. Hohe Ziele, die mit Ansage weit verfehlt werden, würden dem Klimaschutz schaden.

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