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Die Coronakrise sorgt kurz vor den Osterferien auch für Verunsicherung bei Reisenden.

© Liu Jie/XinHua/dpa

Reisen in der Coronakrise: Absage, Stornierung, Rückerstattung: Welche Rechte haben Reisende?

Die weltweite Verbreitung des Coronavirus stellt auch private Reisepläne in Frage. Ab Freitag gilt das Einreiseverbot in die USA, andere Länder sind Risikogebiet. Welche Rechte haben Reisende?

Potsdam - Die Osterferien stehen bevor, aber die weltweite Verbreitung des Coronavirus stellt private Reisepläne in Frage. Ab Freitag gilt das Einreiseverbot in die USA, in Russland müssen Touristen aus Deutschland derzeit in eine zweiwöchige Quarantäne, vor nicht notwendigen Reisen nach Italien rät das Auswärtige Amt ab. Wir haben bei der Verbraucherzentrale Brandenburg und dem Potsdamer Fluggastrechteunternehmen Flightright nachgefragt, worauf Reisende jetzt achten sollen und welche Rechte sie haben.

Was sollte ich als Verbraucher tun, wenn ich eine Pauschalreise in den Osterferien gebucht habe?

Für Reisende gilt angesichts der dynamischen Lage zuerst: Man sollte sich über den aktuellen Stand im geplanten Urlaubsland informieren, erklärt Robert Bartel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, auf PNN-Anfrage. Er rät bei Bedenken dazu, zuerst mit dem Reiseveranstalter Rücksprache zu halten. Große Anbieter wie Dertour oder Tui hätten Kulanzregelungen bei Reisen in besondere Gebiete. Das gelte teilweise aber nur für kürzlich gebuchte Reisen, nicht für schon seit Monaten geplante, sagt Bartel. Kostenlos stornieren könne man eine Reise nur, wenn man "unvermeidliche außergewöhnliche Umstände" benennen kann. Das könne beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, die Einstufung als Corona-Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut sein, erklärt er. Aber auch wenn das Leben am Urlaubsort wegen lokaler oder nationaler Vorgaben stillstehe, weil Kneipen und Museen geschlossen haben, könne das ein solcher Umstand sein: "Weil er erheblich die Reise beeinträchtigt." Entscheidend sei auch, welche Leistungen genau gebucht worden sind, erklärt Bartel.

Was ist mit langfristigen Reiseplänen, zum Beispiel für den Sommer?

Dort ist die Situation schwierig, sagt Reiseexperte Bartel. Generell gelte: "Je früher ich storniere, desto geringer sind die Stornierungskosten." Mit so langem Vorlauf einzuschätzen, wie die Situation im Sommer sein wird, sei aber schwierig. Auch hier rät er dazu, bei Bedenken zuerst auf den Veranstalter zuzugehen, bevor man selbst storniert.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn eine Pauschalreise abgesagt wird?

"Ja, das Geld bekommen Sie zurück bei Pauschalreisen", sagt Jurist Robert Bartel von der Verbraucherzentrale. Bei den Kosten für Flüge gelte das nur, wenn sie Teil der Pauschalreise sind.

Was sind meine Rechte, wenn ich eine Hotelbuchung storniere?

Auch hier rät Bartel zu Rücksprache mit dem Anbieter. Reisende seien auf Kulanz angewiesen, räumt er ein - denn es gilt im Zweifel ausländisches Recht, was es für Reisende schwierig mache, eine Rückerstattung zu erwirken. Anbieter wie die private Vermieterplattform AirBnB haben bereits auf die Krise reagiert und ermöglichen unter anderem kostenlose Stornierungen.

Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn mein Flug wegen des US-Einreiseverbots gestrichen wird?

Der Einreisestopp in die USA für Bürger der 26 Schengen-Staaten gilt ab Freitag für voraussichtlich 30 Tage, erklärt Theresa Kühne, Sprecherin des Potsdamer Flugrechteunternehmens Flightright. Deutsche Passagiere dürfen in diesem Zeitraum nicht einreisen, für amerikanische Staatsbürger ist dies jedoch theoretisch weiterhin auch aus Europa möglich. "Wir empfehlen deutschen Passagieren, die in besagtem Zeitraum eine Reise in die USA geplant haben, abzuwarten, bis die Airline den Flug offiziell annulliert", sagt Kühne: "Passagieren muss dann der Ticketpreis zurückerstattet werden." Eine Entschädigung könne nicht geltend gemacht werden. Reisende, deren USA-Flug am 12. März, also vor Inkrafttreten des Einreisestopps, geplant und annulliert wurde, könne hingegen eine Entschädigung zustehen, sagt sie.

Welche Rechte auf Entschädigung habe ich, wenn mein Flug in ein Risikogebiet gestrichen wird?

Die Gesundheit der Mitarbeiter und Passagiere stehe immer an erster Stelle, erklärt Flightright-Sprecherin Kühne. "Gibt es für ein Land oder eine Region eine offizielle Reisewarnung, wie es zum Beispiel für China der Fall ist, haben Reisende bei Annullierungen keinen Anspruch auf Entschädigung." Für Italien liege eine solche Warnung derzeit nicht vor, das könne sich aber "beinahe stündlich ändern". Zudem unterscheide sich dort die Lage in den verschiedenen Landesteilen stark. "Nach unserer derzeitigen Einschätzung haben Passagiere bei annullierten Flügen in Hochrisiko-Regionen, zum Beispiel Venetien, wenig Aussicht auf eine Entschädigung. Für Flüge in die anderen Teile des Landes gehen wir momentan davon aus, dass Reisende bei Annullierungen entschädigungsberechtigt sind."

Welche Rechte haben Touristen, die wegen eines gestrichenen Fluges am Urlaubsort gestrandet sind?

Streichen Airlines Flüge aufgrund geringer Auslastung, liegen den Annullierungen wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. In diesen Fällen können betroffene Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die Airline sie weniger als 14 Tage vor dem Flug informiert.

Was passiert, wenn ich meinen Flug aus Sorge vor Corona selbst storniere?

Aktuell sei der Flugverkehr in Regionen mit bestätigten Corona-Infektionen in Europa noch nicht massiv eingeschränkt, erklärt Flightright-Sprecherin Theresa Kühne: "Wer sich aber dennoch unsicher ist und seine Reise verschieben oder absagen will, solle sich vorsorglich an die Airline wenden. Flugunternehmen wie die Lufthansa, KLM oder British Airways bietet vor dem Hintergrund der Coronakrise Kulanzregelungen zur kostenlosen Umbuchung an. Stornierungen seien ansonsten dann kostenlos möglich, "wenn ein konkretes gesundheitliches Risiko besteht – zum Beispiel bei einer eindeutigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes", sagt Kühne. Die Ticketkosten müssten Passagieren dann innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet werden. Ohne Gesundheitswarnung für das Reiseland oder die -region gelten die regulären Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft.

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