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© Andreas Klaer/PNN

Vorwürfe gegen RAW-Investor: Potsdamer Initiative scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Ein linkes Netzwerk war im Streit um Aussagen zum RAW-Investor auf seiner Webseite nach Karlsruhe gezogen. Doch das Gericht lehnte die Beschwerde aus formalen Gründen ab.

Im Streit mit dem Investor des Potsdamer RAW-Areals Michael Zeligman muss die Initiative „Stadt für Alle“ einen Rückschlag hinnehmen: Sie hatte auf ihrer Webseite behauptet, dass die von Zeligman gegründete Firma Concept Oil Russland ermögliche, Erdöl auf dem Weltmarkt zu verkaufen. Das Landgericht Potsdam hatte die Verbreitung der Äußerungen verboten, aus Dringlichkeitsgründen ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Dagegen hatte „Stadt für Alle“ Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das teilte nun mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Begründung: Die Beschwerdeführer hätten den Rechtsweg vor den Fachgerichten nicht ausgeschöpft, deshalb sei die Beschwerde nicht zulässig. Sprich: Die Initiative hätte sich zunächst an andere Gerichte wenden müssen, die unter dem Bundesverfassungsgericht stehen.

Die Vertreter Zeligmans hatten nach der Veröffentlichung des Netzwerks zunächst eine außergerichtliche Unterlassung der Äußerungen gefordert. Daraufhin hatte „Stadt für Alle“ eine sogenannte Schutzschrift im zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt. Damit soll vor Gericht verhindert werden, dass einstweilige Anordnungen ohne mündliche Verhandlung ergehen. Doch genau das war am Landgericht Potsdam geschehen. Ein Verfahrensfehler, wie Karlsruhe feststellte – doch auch darüber müssten Fachgerichte urteilen.

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