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Überbleibsel. Immer noch hängt Wahlwerbung – trotz abgelaufener Frist.

© A. Klaer

Parteien drohen Geldbußen: Noch nicht weg: Stadt protokolliert illegale Wahlplakate

Manche Parteien haben ihre Plakate für die Bundestagswahl noch nicht entfernt. Nun haben sie die erlaubte Frist überschritten - und die Stadt will gegen sie vorgehen.

Potsdam - Der Wahlsonntag liegt fast drei Wochen zurück, aber in Potsdam hängen immer noch Wahlplakate an Laternenmasten und Bäumen: Sei es die FDP-Bundestagsabgeordnete Linda Teuteberg, die etwa in der Zeppelinstraße oder in der Straße Brauhausberg noch in mehrfacher Ausfertigung zu sehen ist, oder die Linke, die an der Tram-Haltestelle Viereckremise immer noch per Plakat zur Briefwahl aufruft. Die Stadt will jetzt gegen die Parteien, die die Plakate nicht entfernt haben, vorgehen.

Eigentlich müssten die Wahlplakate nach der Allgemeinverfügung des Landesinfrastrukturministeriums „unverzüglich nach dem Wahltag“ entfernt werden, wie Stadtsprecherin Friederike Herold auf PNN-Anfrage mitteilte. Den Parteien sei vor der Wahl eine Frist bis zum Ende der 40. Kalenderwoche schriftlich mitgeteilt worden – spätestens seit Montag dieser Woche müsste die Stadt also wieder wahlwerbungsfrei sein.

Außendienstmitarbeiter protokollieren illegale Wahlplakate

Die Stadt werde nun bei den noch hängenden Plakaten ordnungsbehördliche Verfahren einleiten, so die Stadtsprecherin. Dabei könne eine Entfernung durch den städtischen Bauhof eingeleitet werden. Derzeit lasse die Stadt die – illegale – Wahlplakatierung von Außendienstmitarbeitern kontrollieren und protokollieren, so die Stadtsprecherin. Zudem würden noch hängende Plakate häufig auch telefonisch oder per E-Mail durch Bürger gemeldet.

Den säumigen Parteien drohen Geldbußen in Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren. Konkrete Zahlen könnten aufgrund der nicht abgeschlossenen Zählung noch nicht mitgeteilt werden, sagte die Stadtsprecherin. Die Höhe der Bußgelder richte sich im Wesentlichen nach der Anzahl der noch hängenden Plakate. Die Stadtordnung sehe bei illegaler Plakatierung Geldbußen in Höhe von fünf bis 1000 Euro vor. 

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