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Verkohlte Balken: Wird der Alte Landtag auf dem Brauhausberg jemals saniert?

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Nach Brand im Alten Landtag in Potsdam: Verliert der „Kreml“ seinen Denkmalschutz?

Der Dachstuhl ist bereits durch die Flammen eingestürzt. Jetzt drohen weitere Gebäudeteile einzubrechen. Kriminaltechnische Ermittlungen konnten noch nicht beginnen.

Nach dem Brand auf dem Brauhausberg ist das Ausmaß des Brandschadens an dem ehemaligen Landtagsgebäude weiter offen. Laut dem Landesamt für Denkmalpflege soll das Gebäude in den nächsten Tagen begutachtet werden. „Man muss sich das Gebäude nun anschauen und nüchtern feststellen, welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind und wir müssen die Veränderungen des Denkmalwertes beurteilen“, sagte Landeskonservator Thomas Drachenberg.

Das Gebäude dokumentiere mit seiner Substanz und seinem Erscheinungsbild „wichtige Zeitschichten in der Geschichte der Stadt: Errichtet als Offiziersschule, umgenutzt als Sitz der Bezirksverwaltung der SED und danach als Sitz des ersten demokratisch gewählten Landtages nach 1989. Es ist zudem bedeutend als eine der wichtigen Landmarken der Stadt“.

Die Stadt Potsdam teilte mit, man habe versucht, sich mit der Eigentümerin des Alten Landtages in Verbindung zu setzen und weitere Sicherungsmaßnahmen abzustimmen. Über die Ergebnisse könne man erst am Dienstag Auskunft geben. „Ordnungsamt und Feuerwehr haben den Einsatz am ehemaligen Landtagsgebäude beendet“, so Sprecher Markus Klier. Die Straße Am Havelblick bleibe vorerst gesperrt, die Nutzung sei nur für Anwohnerinnen und Anwohner möglich.

Untersuchungen zur Brandursache stehen noch aus

Offen ließ die Stadt, ob weitere Gebäudeteile drohen, einzustürzen. Laut Feuerwehr war zu befürchten, dass ein Giebel des Seitenflügels, der am Samstag komplett in Flammen stand, ebenfalls einstürzten könnte. „Wir sind mit einer Brandwache vor Ort“, sagte der Sprecher der Polizeidirektion West, Daniel Keip. Das Gebäude ist durch Zäune gesichert, die jedoch überwunden werden können, wie Fälle von Vandalismus aus der Vergangenheit zeigten. Die Eigentümerin, die Berliner Sanus AG, wollte sich am Montag noch nicht äußern.

Erst, wenn Statiker der Stadt oder der Eigentümerin die Gebäudesicherheit geprüft hätten, könnten die kriminaltechnischen Ermittlungen zur Brandursache beginnen, sagte Keip. Mitarbeitende des Ordnungsamtes der Stadt waren bis zum Nachmittag auf dem Brauhausberg. Was sie dort gemacht haben und ob das Gebäude freigegeben ist, auch dazu äußerte sich die Stadt am Montag nicht.

Bislang bleibt Sanierung aus

Eigentlich sollten in dem Gebäude, in dem bis 2013 der Landtag residierte, Wohnungen und Gewerbe entstehen. Doch seit der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bis 2018 steht der Bau leer. Die Sanus AG hatte Sanierungen angekündigt. Bislang blieben diese aus.

Die Linken-Politikerin und ehemalige Gesundheitsministerin Anita Tack kritisierte, es sei ein grober Fehler gewesen, ein denkmalgeschütztes Objekt im Landeseigentum zu privatisieren. Öffentliches Eigentum „muss öffentlich bleiben und darf nicht zu Spekulationszwecken verkommen. Das Land trägt die Verantwortung für eine nachhaltige Bau- und Liegenschaftspolitik“. Tack ließ unerwähnt, dass ihr Parteigenosse Gregor Gysi bei dem damaligen Verkauf der Liegenschaft 2015 durch das Land dem Berliner Konsortium zur Seite stand.

Aber welchen Einfluss haben Land und Stadt, das Vorhaben voranzubringen? Das Denkmal vor dem Verfall zu bewahren? Nach Angaben des Finanzministeriums ist die Sanus AG laut Vertrag verpflichtet, neben dem Kaufpreis verschiedene Investitionen zu realisieren, sagte Sprecher Ingo Decker. Dazu gehöre beispielsweise die Sanierung des Hauptgebäudes. Aber: der Investor habe dafür vier Jahre Zeit, ab Erteilung der Baugenehmigung. Doch diese ist bislang nicht erteilt worden, zumindest nicht für das gesamte Areal. Auch ein Erschließungsvertrag mit der Stadt fehlt noch. Warum das so ist und woran es der Stadt fehlt, ließ die Pressestelle zunächst unbeantwortet.

„So misslich die Lage um das Gebäude ist, ein vertraglicher Verstoß liegt bislang nicht vor“, sagte Decker. Daneben habe das Land aktuell keinen Bedarf an der Fläche. „Wir horten keine Grundstücke“, sagte er. Das Land hat sich im Vertrag ein Wiederkaufrecht vorbehalten. Dieses gilt bis 2025. Sollte bis dahin nichts an dem alten Gebäude geschehen, wird sich zeigen, ob das Land von seinem Recht Gebrauch machen wird.

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