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Max-Dortu-Gedenken: Keine „Steine“ aufs Stadtschloss

Die Polizei untersagt kurzfristig die für Mittwoch angekündigte Max-Dortu-Aktion, bei der Styroporsteine auf das Stadtschloss geworfen werden sollten

Die Polizei untersagt das geplante „Max-Dortu-Gedenksteinwerfen auf das Stadtschloss“. Zwar darf die für Mittwoch 17.30 Uhr angemeldete Versammlung am Landtagsschloss stattfinden, aber nur unter strengen Auflagen: Untersagt werden das „Werfen von Gegenständen jeglicher Art an das Landtagsgebäude“ und „das Werfen in Richtung des Landtagsgebäudes“, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Die linksalternative Wählergruppe Die Andere hatte zu der Veranstaltung aufgerufen, geworfen werden sollten eigens gebastelte Styropor-„Steine“ (PNN berichteten). Mit der Aktion soll an das Revolutionsjahr 1848 erinnert werden, als am 12. November aufgebrachte Bürger unter Führung von Max Dortu Steine gegen das Schloss warfen.

Organisator Lutz Boede zeigte sich enttäuscht. Besonders ärgerlich sei, dass das „Quasi-Verbot“ überraschend und kurzfristig – am gestrigen Montag – gekommen sei, obwohl man die Aktion vor vier Wochen angemeldet habe und bei einem ersten Kooperationsgespräch mit der Polizei keine Probleme absehbar gewesen seien, sagte er den PNN. Man werde nun rechtliche Schritte prüfen; denn die Veranstaltung, die Boede als „theatralische Aktion“ verstanden wissen will, soll zu einer Tradition werden. Boede rechnet mit rund 50 Teilnehmern.

Die Polizei beruft sich bei den Auflagen unter anderem auf die Hausordnung des Landtags und das Hausrecht der Landtagspräsidentin. Das Werfen von Gegenständen würde „die Würde des Landtages als Ort der Demokratie oder dessen Tätigkeit sowie die Würde des Menschen“ beeinträchtigen, heißt es.

Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) sagte den PNN dazu am Montag: „Die Aktion an sich kann stattfinden.“ Sie habe großen Respekt vor der Freiheit der Meinungsbildung, wenn die Würde des Landtags geachtet werde: „Wir sind ja nicht irgendeine Würstchenbude.“ Das Werfen der Styropor-„Steine“ „in Richtung“ des Hauses sei für sie vertretbar, nicht aber das Werfen an die Wand, weil dann der Putz beschädigt oder verfärbt werden könnte.

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