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Ein Ärgernis: Die Durchgangsstraße in Grube

© Andreas Klaer

Keine Rechtsgrundlage: Stadt Potsdam will Ortsdurchfahrt Grube nicht für Lkw-Verkehr sperren

Laut der Verwaltung unterliegt die Landesstraße dem Gemeingebrauch und ist für jede Verkehrsart uneingeschränkt nutzbar. Sie erfülle zudem wichtige Verbindungsfunktionen.

Die Stadt lehnt die Sperrung der Ortsdurchfahrt Grube für den Last- und Schwerlastverkehr ab. Das teilte das Rathaus in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Niekisch (Mitten in Potsdam) mit. Für eine solche Verkehrseinschränkung fehle die Rechtsgrundlage, erklärt die Stadtverwaltung.

Bei der Straße handele es sich um eine Landesstraße, die „Bestandteil des überörtlichen Straßennetzes“ ist: „Damit unterliegt sie dem Gemeingebrauch und ist für jede Verkehrsart uneingeschränkt nutzbar.“ Unter anderem auch wegen der Anbindung an die Autobahn 10 und die Ortslagen Leest und Töplitz erfülle die Straße „wichtige Verbindungsfunktionen für den Kfz- und Busverkehr“.

Auch die Schließung der Autobahnzu- und -abfahrt in Leest hält die Stadt nicht für sinnvoll, heißt es in der Antwort: „Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen.“

Niekisch hatte in seiner Anfrage darauf verwiesen, dass der starke Durchgangsverkehr durch den dörflichen Ortsteil im Potsdamer Westen sowohl Ärgernis als auch Unfallquelle sei und immer wieder Thema in Gremien und bei Gesprächen vor Ort.

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