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Potsdam, 28.04.2021 / Lokales / Coronakrise / 
Polizei, Wasserschutzpolizei, Eröffnung der Wassersportsaison, Genrebild, Gewässer, Polizeiboot, 
Foto: Ottmar Winter PNN

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Auf Potsdamer Havel: Mann mit 1,5 Promille im Sportboot unterwegs

Auch auf dem Wasser gelten Alkoholgrenzwerte. Das bekam am Donnerstagabend ein 20 Jahre alter Sportbootführer zu spüren.

Deutlich zu viel getrunken hatte ein Sportbootführer, den die Wasserschutzpolizei am Donnerstagabend auf der Potsdamer Havel aus dem Verkehr zog. Wie die Polizeidirektion West mitteilte, ergab ein Atemalkoholtest bei dem 20-Jährigen einen Wert von 1,5 Promille.

Zuvor hatten die Einsatzkräfte an dem Sportbootführer Alkoholgeruch festgestellt. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Auf dem Polizeirevier wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Beamten nahmen eine Anzeige auf.

Wie im Straßenverkehr gilt auch auf dem Wasser die 0,5-Promillegrenze. Ab diesem Wert dürfe kein Wasserfahrzeug mehr geführt werden, so die Polizei. Demnach kann bei Anzeichen von Fahrunsicherheit aber schon ab einem Wert von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen – die Regelung gilt auf dem Wasser und der Straße.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Alkoholgrenzwerte auch für Ruderer, Kanufahrer und Stand-up-Paddler gelten.

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