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Die Flächen werden laut Agrarminister Vogel oft auch als Vermögensanlage gekauft.

© imago/Christian Thiel

Investoren kaufen Ackerland in Brandenburg auf: Agrarminister Vogel will mit Gesetz eingreifen

Landwirte gehen angesichts steigender Bodenpreise oft leer aus. Deswegen könnte es bald eine Art Preisbremse geben.

Von Monika Wendel, dpa

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) will mit einem neuen Gesetz 2023 verhindern, dass branchenfremde Investoren einen Großteil der landwirtschaftlichen Flächen aufkaufen. „Die Flächen werden den Landwirtschaftsbetrieben unterm Hintern weg verkauft“, sagte Vogel der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. „Boden ist zum Spekulationsobjekt geworden.“ Die Flächen werden oft auch als Vermögensanlage gekauft, so dass vor allem der Preisanstieg zähle. Der normale Landwirt könne bei den gestiegenen Preisen nicht mithalten. „Junglandwirte haben keine Chance mehr, Fläche zu kaufen.“

Reform verzögert sich

Vogel will den Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz im zweiten Quartal 2023 in den Landtag einbringen. Es soll preisdämpfende Wirkung haben. Das Vorhaben ist Bestandteil der 2019 geschlossenen Koalitionsvereinbarung und wird bereits seit längerer Zeit diskutiert. Auch Querelen mit dem Landesbauernverband kamen auf.

Das Vorhaben habe einige Zeit in Anspruch genommen, weil es in vielen Bereichen rechtliches Neuland bedeute, sagte Vogel. „Da haben sich viele Landwirtschaftsminister der Länder ihre Finger dran verbrannt“.

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) bei einer Waldbegehung.

© dpa / Monika Skolimowska/dpa

Als Problem nannte Vogel Bodenpreise, die sich seit 2007 vervierfacht hätten. Großinvestoren könnten auch mal 40 000 Euro für eine Fläche hinlegen, für die ein Landwirt höchstens 12 000 Euro bezahlen würde.

Nach den Plänen des Ministers soll künftig die Regel eingeführt werden, dass für die Prüfung von Flächenverkäufen grundsätzlich der landwirtschaftliche Verkehrswert gelte. Das heißt, dass nur die Preise zugrunde gelegt werden, die in einer Region bei Flächenkäufen von Landwirten bezahlt werden. Der Landwirt soll zu diesem Preis das Vorkaufsrecht ausüben können. „Damit würde wirklich eine unglaubliche preisdämpfende Wirkung entfaltet werden“, sagte Vogel. Auch bei Pachtpreisen will er eine Preisbremse einführen.

Die Flächen werden den Landwirtschaftsbetrieben unterm Hintern weg verkauft.

Axel Vogel, Brandenburgs Agrarminister (Grüne)

Brandenburg hat rund 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon sind zwei Drittel verpachtet, also nicht im Eigentum der Landwirtschaftsbetriebe. Der Pachtpreis für Ackerland lag im Jahr 2020 bei 184 Euro je Hektar. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 waren es 73 Euro, 2010 lag der Preis bei 105 Euro je Hektar.

Der Landesbauernverband forderte, das Ministerium müsse endlich liefern, die Zeit der Ankündigungen sei vorbei. Bislang lägen lediglich Eckpunkte vor, aber ohne die „volle Vorlage des Gesetzes“ könne der Bauernverband sich nicht in den Beteiligungsprozess mit einer Stellungnahme einbringen.

Bauern-Präsident übt Kritik

„Wenn es trotz 70 neuer Stellen im Bereich des MLUK (Red.: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) nicht genügend Personal zur zügigen Erstellung gibt, dann müssen eben externe Büros ran wie zuletzt beim Ökoaktionsplan“, hatte der Präsident des Landesbauernverbands, Henrik Wendorff, gesagt. „Wir hoffen, dass wir 2023 endlich ins Arbeiten kommen können. Nichts wäre schlimmer, als aus Zeitgründen ein halbgares Gesetz durch den Landtag zu peitschen, was den Bodenmarkt in Brandenburg mehr zerstört als rettet“.

Bauern-Präsident Wendorff kritisiert vor allem einen hohen Verlust von landwirtschaftlicher Fläche etwa durch Straßen- und Wohnungsbau sowie Industrieprojekte. „Täglich gehen der landwirtschaftlichen Nutzung in Brandenburg über sieben Hektar, das heißt über sieben Fußballfelder, verloren.“ (dpa)

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