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Gaszähler bei einer privaten Gasheizung.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Internetportal wird im Mai freigeschaltet: Antragsverfahren für Energiehilfen in Brandenburg startet

Die Unterstützung ist für Privathaushalte vorgesehen, deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mindestens verdoppelt haben. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten.

Private Haushalte in Brandenburg können in Kürze online Härtefallhilfen für Energiekosten beantragen. Das entsprechende Internetportal werde am 8. Mai freigeschaltet, teilte das brandenburgische Energieministerium am Dienstag in Potsdam mit. Die Unterstützung werde rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt.

Die Hilfen sollen Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks entlasten. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg die Anträge bearbeiten. Sie ist den Angaben zufolge auch Ansprechpartnerin für Antragstellende.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, deren Energiekosten sich im vergangenen Jahr mindestens verdoppelt haben. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. (epd)

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