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Brandenburg: Fristlose Kündigung von Landesbedienstetem wegen Stasi-Mitarbeit unwirksam

Der Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg wurde fristlos entlassen, als seine Stasi-Tätigkeit bekannt wurde. Das Potsdamer Arbeitsgericht erklärt die Kündigung für unwirksam.

Potsdam - Die fristlose Kündigung eines hochrangigen Brandenburger Landesbediensteten wegen der verheimlichten Tätigkeit für die Stasi ist unwirksam. Das Potsdamer Arbeitsgericht traf am Dienstag diese Entscheidung. Grund sei die fehlerhafte Beteiligung des Personalrates, sagte ein Sprecher. Auch die fristgemäße Kündigung sei unwirksam. Zurückgewiesen wurde der Antrag des Mannes, bis zum Abschluss des Verfahrens weiter als Rechtsmediziner beschäftigt zu werden. Er sei aber weiter Landesbediensteter, hieß es. Die Beklagten könnten jetzt prüfen, ob sie in Berufung gehen.

Der seit Anfang der 1990-er Jahre im Landesdienst beschäftigte Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin hatte sich für den Chefposten beworben. Als fachlich bester Bewerber sollte er ihn auch bekommen. Die vorgeschriebene Abfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde ergab nach Angaben des Sozialministeriums, dass er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte. Im Bewerbungsgespräch habe er dies aber klar verneint, hieß es. Sozialministerin Diana Golze (Linke) hatte ihn daraufhin fristlos entlassen. (dpa)

Gudrun Janicke

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