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Ein Ferkel schaut bei einem Pressetermin am 19.11.2015 im Gut Schweinezucht in Alt Gaarz (Mecklenburg-Vorpommern)neugierig in die Kamera. Bei einem Stallgespräch des Bauernverbandes wird die "Initiative Tierwohl" vorgestellt, an der sich das Gut beteiligt. Foto: Bernd Wüstneck/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

© picture alliance / dpa / dpa/Bernd Wüstneck

Forderung nach mehr Personal in Veterinärämtern: Tierschutzverstöße bei einem Drittel der kontrollierten Betriebe in Brandenburg

Bei rund einem Drittel der kontrollierten Tierhaltungs-Betriebe in Brandenburg wurden 2022 Verstöße festgestellt. Es wurden 1265 der 8163 Produktionsstätten kontrolliert.

Bei rund einem Drittel der kontrollierten Tierhaltungs-Betriebe in Brandenburg haben die Behörden im vergangenen Jahr Tierschutzverstöße festgestellt. Das ergab die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. Deren Fraktionsvorsitzender Benjamin Raschke forderte am Wochenende mehr Kontrollpersonal in den Veterinärämtern der Landkreise, damit Betriebe mit intensiver Tierhaltung verstärkt überwacht werden können.

Aus der Antwort des Justizministeriums zum Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben geht hervor, dass die Beanstandungsquote bei Kontrollen in Brandenburg im vergangenen Jahr bei etwa 36 Prozent lag. Insgesamt wurden 1265 der 8163 Produktionsstätten kontrolliert. Es betrifft unter anderem die Schweineproduktion, Legehennen, Kälber, Rinder und Schafe aber auch Enten und Gänse. Bei 454 der kontrollierten Betriebe wurden im vergangenen Jahr Verstöße festgestellt. Im Jahr 2021 wurden von 8087 Produktionsstätten 975 kontrolliert, bei 346 von ihnen stellten die Behörden Verstöße fest.

Von 2018 bis 2021 beschäftigten sich die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 1267 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 17). Es geht dabei um den Verdacht, dass einem Tier wiederholt oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Es ging demnach um 1520 Beschuldigte. Gegen rund 72 Prozent von ihnen wurden die Verfahren im Zeitraum von 2018 bis 2022 eingestellt. Zu rechtskräftigen Urteilen kam es 87 Mal. Es handelte sich fast ausschließlich um Geldstrafen, zwei Mal um eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Tierschutz, Raschke, kritisierte: „Dass es in etwa einem Drittel aller kontrollierten Betriebe zu Beanstandungen kommt, ist erschreckend. Beunruhigender ist allerdings, dass viele Verstöße gar nicht erst entdeckt werden können, solange nur wenige Betriebe pro Jahr überhaupt kontrolliert werden.“ Diese Situation sei nicht hinnehmbar. „Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen und dafür vor allem mehr Personal in den Veterinärämtern der Landkreise.“ (dpa)

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