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Guben-Wahl: Hübner suspendiert: Ex-Bürgermeister bekommt Hausverbot

Am Montagabend stimmten die Stadtverordneten mehrheitlich dafür, den Amtsantritt des ehemaligen Bürgermeisters zu verbieten.

Guben - Der vorbestrafte Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP), kann trotz seiner erfolgreichen Wiederwahl vorerst sein Amt nicht ausführen. Am gestrigen Montagabend beschlossen die Stadtverordneten hinter verschlossenen Türen mit deutlicher Mehrheit, dem 64-Jährigen die Ausübung der Amtsgeschäfte zu untersagen und ein Hausverbot zu erteilen. Grund für die sofortige Suspendierung im Fall einer Wahlannahme ist die rechtskräftige Verurteilung des FDP-Politikers wegen Korruptionsstraftaten. Zugleich wird erwartet, dass das Landsratsamt Spree-Neiße als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in den nächsten Tagen ein neues beamtenrechtliches Disziplinarverfahren gegen Hübner einleitet. Mit dem gestrigen Beschluss soll verhindert werden, dass Hübner zwischen Wahlannahme und Einleitung eines Verfahrens durch den Landrat ins Rathaus kommt und dort neue Fakten schaffen kann. Die Stadtverordnetenversammlung ist Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters. Hübner, der sein Amt nach wie vor antreten will, will sich gegen die Suspendierung wehren. Er werde alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um dagegen vorzugehen, sagte Hübner.

Vom Landrat suspendiert werden würde Hübner jedoch erst, wenn er die Wahl annimmt. Zumindest dazu hat der 64-Jährige jetzt Gelegenheit, auch wenn er dann sein Amt nicht ausüben kann. Vor der nicht-öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten, die das Amtsausübungsverbot aussprachen, bestätigte der Wahlausschuss im Rathaus Hübners Wahlsieg (57,8 Prozent) von Mitte Juli. Am Dienstag wird die Stadt nach eigenen Angaben ein Schreiben an Hübner verschicken, das er dann für die Annahme der Wahl bestätigen muss. Hübner muss innerhalb von einer Woche antworten.

Vorerst keine Rückkehr ins Rathaus

Mit den jüngsten Entwicklungen zeichnet sich ab, dass Hübner vorerst nicht wieder ins Rathaus zurückkehrt. Grund ist immer die rechtskräftige Verurteilung des 64-Jährigen in einem Korruptionsprozess. Das Landgericht Cottbus hatte es 2015 als erwiesen angesehen, dass Hübner in seiner früheren Amtszeit eine Gartenbaufirma mit städtischen Aufträgen begünstigte. Im Gegenzug pflegte der Betrieb kostenlos sein Privatgrundstück und mähte den Rasen. Hübner wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seine Bewährungszeit läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin noch bis Anfang 2019.

Und auch das Wahlergebnis, das jetzt bestätigt wurde, könnte rein theoretisch noch gekippt werden. Es gingen bei der Stadt zwei Einsprüche ein. Diese werden nun geprüft. Der Wahlprüfungsausschuss hätte auch die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit aufschieben können, rang sich dazu aber nicht durch. Falls einer der Einsprüche berücksichtigt würde, könnte das zur Ungültigkeit der Wahl führen. Bei den Einsprüchen geht es darum, ob Hübner zur Wahl hätte zugelassen dürfen. Doch, so meinen Kritiker, schon bei dieser Entscheidung fehlte dem Wahlausschuss wohl die Courage. Denn er stellte damals selbst fest, dass sich Hübner zwar zur Wahl stellen kann, aber wohl das Bürgermeisteramt – als Wahlbeamter – wegen seiner Verurteilung nicht antreten kann.

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