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© Ottmar Winter PNN / Ottmar Winter PNN

Aber nur für Gewerbe, Parkplätze und Büros: Brandenburgs Regierung will eine Solardachpflicht

Neue Supermärkte, Fabrikhallen, Parkplätze, Ställe oder Rathäuser sollen künftig immer mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Für Eigenheime gilt das nicht.

Wenn in Brandenburg neue Supermärkte, Parkplätze, Fabrikhallen, Ställe und Bürogebäude errichtet oder saniert werden, gilt in Kürze eine Solardachpflicht. Wer dann noch einen Bauantrag ohne Photovoltaik einreicht, bekommt keine Baugenehmigung mehr. Die Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen im Landtag bringt jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur erneuten Änderung der brandenburgischen Bauordnung ein. Das haben die Fachpolitiker der drei Fraktionen, Ludwig Scheetz (SPD), Nicole Walter-Mundt (CDU) und Clemens Rostock (Grüne) am Dienstag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Landtag angekündigt.

Eine Installation von Solaranlagen auf Dächern beim Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen und eine Solarpflicht bei Dachsanierungen für diese Gebäude werden darin vorgeschrieben. Für private Häuslebauer, die ein Einfamilien- oder Reihenhaus bauen oder ihre eigenen vier Wände sanieren, sollen Photovoltaikanlagen zunächst freiwillig bleiben. Allerdings laufe die Debatte noch, hieß es.

Solardachpflicht nicht die einzige geplante Änderung

„Jede Solarzelle hilft, uns unabhängiger von Importen und Inflation zu machen“, sagte Rostock. Er erinnere an die im vorigen Jahr aktualisierte Energiestrategie des Landes, in der die Ausbauziele für Photovoltaik deutlich nach oben geschraubt worden waren. Man nehme nun die versiegelten Flächen in den Blick. Walter-Mundt betonte, dass der Strombedarf in den kommenden Jahren weiter steigen werde, das von der EU jetzt beschlossene Aus für Verbrennerautos ab 2035 sei dafür nur ein Indikator.

Jede Solarzelle hilft, uns unabhängiger von Importen und Inflation zu machen.

Clemens Rostock (Grüne)

Von einer Solardachpflicht auch für private Häuslebauer sieht die Koalition erst einmal ab. Vor allem die CDU bremst, um die derzeit ohnehin steigenden Kosten für die eigenen vier Wände nicht noch zusätzlich zu erhöhen. Die Praxis zeige, dass das System der Anreize bei Photovoltaikanlagen funktioniere, sagte Walter-Mundt.

Die Bauordnung in Brandenburg war zuletzt 2020 novelliert worden. Die Solardachpflicht ist nicht die einzige nun geplante Änderung. „Wir wollen auch bei Dachaufstockungen oder beim Dachausbau im Wohnungsbau Erleichterungen ermöglichen“, erläuterte Scheetz. Für solche Wohnungen wolle man Auflagen zur Barrierefreiheit entfallen lassen. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gerade in Ballungsräumen bleibe ein wichtiges Ziel.

„Gerade in der jetzigen Situation ist es sinnvoll, Nachverdichtungen zu fördern, da viele Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften zunehmend Schwierigkeiten haben, Neubauvorhaben zu finanzieren und damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so Scheetz. Außerdem solle Bauen in Holzbauweise weiter vereinfacht werden.

Kritik kommt von der Linke-Opposition. Die baupolitische Sprecherin Isabell Vandre erinnert daran, dass die Kenia-Koalition bei der letzten Novelle eine Solardachpflicht rundweg abgelehnt hatte. Die Linken sind für eine allgemeine Solardachpflicht, auch für den privaten Bereich. Zudem fordern sie, jetzt weitere Versäumnisse von 2020 zu korrigieren, etwa mit erleichterten Baugenehmigungsverfahren, landesweiten Mindeststandards bei Auto- und Fahrradstellplätzen sowie geringeren Genehmigungshürden für Festivalinfrastruktur.

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