zum Hauptinhalt
Einreisende aus China müssen sich nun testen.

© Boris Roessler/dpa

Update

Testpflicht für Einreisen beschlossen: Bundesregierung rät von „nicht notwendigen“ Reisen nach China ab

China werde ab Montag als „drohendes Virusvariantengebiet“ eingestuft, teilt das Auswärtige Amt mit. Zudem tritt dann eine neue Testverordnung für Einreisen aus dem Land in Kraft.

| Update:

Die Bundesregierung rät wegen der aktuellen Corona-Welle in China von nicht notwendigen Reisen in das asiatische Land ab. Dies teilte das Auswärtige Amt am Samstag auf seiner Webseite mit. "Die Infektionszahlen in China befinden sich derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020", das chinesische Gesundheitssystem sei überlastet, hieß es zur Begründung. Auch die ausreichende Versorgung in medizinischen Notfällen sei betroffen.

Der rasante Anstieg der Infektionszahlen in China seit dem abrupten Ende der jahrelangen strengen Corona-Maßnahmen Anfang Dezember hat weltweit Besorgnis ausgelöst.

Das Auswärtige Amt teilte weiter mit, dass China ab Montag als „drohendes Virusvariantengebiet“ eingestuft werde. Auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) hieß es dazu am Samstag: „Die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt ab dem 9. Januar 2023, um 0:00 Uhr als ‘Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht’“.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Das RKI weist darauf hin, dass die Formulierung „aufzutreten droht“ eine neue Kategorie in der Einstufung von Virusvariantengebieten sei. Verbunden damit sei eine Nachweispflicht in Form von Antigen- oder PCR-Tests. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten sind stichprobenartige Testungen möglich.

Testpflicht für Einreisende aus China beschlossen

Zuvor hatte das Bundeskabinett am Freitag wie angekündigt die verschärften Regeln für Einreisende aus China beschlossen. Deutschland setze damit gemeinsame Empfehlungen der EU-Staaten um, hieß es in einer Mitteilung der Regierung.

Die Staaten hatten sich Mitte der Woche angesichts der Pandemie-Entwicklung in China und der dortigen Lockerungen der Reisebeschränkungen „ab 8. Januar“, wie es in der Mitteilung heißt, auf die Empfehlungen verständigt. Der Beschluss fiel im sogenannten Umlaufverfahren, ohne dass das Kabinett zusammentreten musste.

Reisende aus China sollen vor einem Abflug nach Deutschland mindestens einen negativen Antigenschnelltest vorweisen müssen, der maximal 48 Stunden alt ist. Kontrolliert werden soll das von den Fluggesellschaften. Zudem sollen Reisende nach der Landung auf Behördenanforderung stichprobenartig getestet werden können. Deutschland will, wie andere Länder, außerdem das Abwasser von Flugzeugen aus China auf mögliche neue Coronavirus-Varianten untersuchen.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums hatte am Freitag gesagt, man erwarte, dass die Verordnung am Montag um 0:00 Uhr in Kraft treten werde. Sie soll bis zum 7. April gelten. „Damit wird sichergestellt, dass im Fall neu auftretender, besonders gefährlicher Virusvarianten ein Eintrag oder eine Verbreitung in Deutschland zumindest verzögert werden kann“, heißt es von der Regierung. (AFP/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false