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Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg: Sorgfalt muss vor Eile gehen.

© Imago/dts Nachrichtenagentur

Finanzpolitischer Konflikt: Union droht Ampelkoalition mit neuer Klage gegen den Haushalt

Die CDU/CSU-Fraktion erwägt Klage gegen den Bundeshaushalt 2024. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Gelder nicht wie vorgesehen eingesetzt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion droht mit einer neuen Klage gegen den Bundeshaushalt 2024. „Der Finanzminister legt mit dem Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 erneut einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Haushaltsvorschlag vor“, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Donnerstag den RND-Zeitungen.

Es sei zweifelhaft, „ob die Rückforderung von Zuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit rechtlich möglich ist und ob diese Mittel in der geplanten Weise zweckwidrig verwendet werden dürfen“.

Middelberg betonte: „Sollte dieser Sachverhalt nicht angemessen erklärt beziehungsweise berichtigt werden, müssen wir eine Klage gegen den Haushalt erwägen.“

Der Finanzminister legt mit dem Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 erneut einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Haushaltsvorschlag vor.

Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU)

Die damaligen Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit (BA) seien aus Corona-Notkrediten geleistet worden, „sollen aber nun im Bundeshaushalt nach Beendigung der Notlage für ganz andere Zwecke genutzt werden“, kritisierte er. Die BA hatte die Gelder unter anderem für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld bekommen.

Mit der Rückforderung würde sich die Ampelkoalition „erneut eine Art Vorratskasse für eine überjährige und zweckwidrige Nutzung von Notlagenkrediten“ einrichten, so Middelberg. Genau diese Praxis habe das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 aber kassiert.

Massive Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November entschieden, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Krediten für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden durften.

Damit gab das Gericht einer Klage der Unionsfraktion gegen den betreffenden Nachtragshaushalt 2021 statt. Die Ampelkoalition muss deshalb massive Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen im Vergleich zur bisherigen Etatplanung für 2024 vornehmen.

Der Haushaltsausschuss kam am Donnerstag zu einer öffentlichen Anhörung zum Bundeshaushalt 2024 zusammen. Die abschließende Bereinigungssitzung findet am 18. Januar statt. Das letzte Wort hat dann der Bundestag, der den Etat für 2024 voraussichtlich am 2. Februar verabschieden soll.

Der Vorsitzende des Stabilitätsrats-Beirats der Bundesregierung, Thiess Büttner, hält auch den korrigierten Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 für reformbedürftig. „Eigentlich stünde jetzt eine finanzpolitische Kurskorrektur an. Die ist aber nur in Teilen angelegt“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Man sieht immer noch Bestrebungen, die in der Verfassung festgelegten Grenzen der Verschuldung auszudehnen oder zu umgehen.“

Der Volkswirt wurde von den Unionsparteien als Sachverständiger für die öffentliche Anhörung zum Etatentwurf im Haushaltsausschuss benannt. (AFP)

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