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Laut Rat soll es eine neue Dachorganisation für die ARD geben, die sich um das bundesweite Angebot kümmert.

© dpa/Marius Becker

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rat schlägt Umbau der Organisation vor

Reformen für ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen laut Bericht signifikante Einsparungen. Eine Fusion von ARD und ZDF hält der Rat für falsch.

Ein Expertengremium schlägt einen Umbau der Organisationsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland vor. Der unabhängige Rat, der seinen Bericht am Donnerstag in Berlin vorstellte, geht davon aus, dass die Reformen als Ganzes signifikante Einsparungen ermöglichen würden. So soll es zum Beispiel eine neue Dachorganisation für die ARD geben, die sich um das bundesweite Angebot und zentrale Aufgaben kümmert, um Doppelstrukturen abzubauen. Die ARD-Landeshäuser sollen sich auf das Regionale konzentrieren.

Auch die operative Leitung der Medienhäuser soll sich verändern. Bislang hat der Intendant oder die Intendantin an der Spitze großen Einfluss. Der Rat schlägt für eine mögliche künftige übergeordnete ARD-Dachorganisation sowie für ZDF und Deutschlandradio eine kollegiale Geschäftsleitung vor, um eine „zeitgemäße Managementkultur“ zu fördern. Der oder die Vorsitzende der Geschäftsleitung soll zugleich ein Letztentscheidungsrecht haben. Auch in der Senderkontrolle will der Rat neue Gremien etablieren und bisherige Organe ersetzen. Ein Umbau nach diesem Modell könne auch für die einzelnen ARD-Landesrundfunkanstalten sinnvoll sein, heißt es in dem Bericht weiter.

Eine Fusion von ARD und ZDF hält der Rat für falsch, auch das Deutschlandradio sollte es weiterhin als eigenständiges Haus geben. Ebenso bekennt sich das Gremium zu den bestehenden neun ARD-Landesrundfunkanstalten.

Ob es künftig nur eine einzige Mediathek geben sollte, bewertet der Rat nicht. Vorrangig sei es, die Technik zu vereinheitlichen. Dazu soll eine gemeinsame Gesellschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegründet werden.

Der Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) hatte seit März 2023 im Auftrag der Länder ein Zukunftsbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entworfen. Die Länder legen in Staatsverträgen fest, was der Rundfunk leisten soll. Die Ergebnisse sind nicht bindend, sie dienen als Empfehlung für die Länder. (dpa)

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