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Demo gegen Rechts in Potsdam.
Am 25. Februar um 16:30 Uhr organisierte die zivilgesellschaftliche Initiative “Zusammen gegen Rechts” in der Potsdamer Innenstadt eine Demonstration und Lichteraktion gegen den Rechtsruck und die Bedrohung der Demokratie durch die AfD.

© Andreas Klaer

„Correctiv“-Bericht zum Rechtsextremen-Treff : Über die Wahrheit muss man nicht streiten

Die Enthüllung über einen migrantenfeindlichen „Masterplan“ hat ein skurriles Nachspiel vor Gericht. Dieses belegt vor allem eines: So viel zu enthüllen gab es nicht.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Juristische Streitereien um aufsehenerregende Medienberichte gehören zur Routine im Rechtsstaat. Meistens sollen auf diese Weise die Vorwürfe erschüttert werden, die im Bericht erhoben wurden.

So hat auch ein Teilnehmer der berüchtigten „Masterplan“-Konferenz in Potsdam Klage gegen die Rechercheplattform „Correctiv“ erhoben, weil er sich falsch dargestellt sieht. Das Landgericht Hamburg entschied nun, eine Behauptung über ihn sei unzulässig. Mit zwei anderen Punkten fiel er durch.

Die wesentlichen Aussagen bestreitet niemand

Nun feiern beide Seiten einen angeblich bedeutenden Teilsieg. Sicher ist, in nächster Instanz wird weiter gestritten.

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Doch selbst wenn der Kläger, ein CDU-Mitglied und AfD-Anwalt, alles gewinnen würde, hätte das Wesentliche am Bericht weiter Bestand: Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner referierte in Potsdam darüber, wie aus seiner Sicht undeutsche Migranten in die „Remigration“ getrieben werden könnten, selbst wenn sie einen deutschen Pass besitzen – und CDU- sowie AfD-Mitgliedern soll das laut „Correctiv“ gefallen haben.

Für derart in elaborierte Sprache gekleidetes menschenfeindliches Gerede ist Sellner bekannt, er hat es schon in Büchern und Aufsätzen festgehalten. Wenn AfD-Politiker dies rundheraus ablehnten, wären sie kaum in der AfD. Dass sogar ein Mitarbeiter und Vertrauter von Parteichefin Alice Weidel in der Runde saß, war das eigentlich Neue. Der Mann verlor seinen Posten.

Meinungen und Wertungen sind rechtlich zulässig

Die Hamburger Justiz muss sich also nur um Nebensächlichkeiten kümmern. Dass Sellners Vortrag von „Correctiv“ zum gemeinsamen „Geheimplan gegen Deutschland“ von Redner und Publikum hochgeschrieben wurde, der daran erinnere, wie Nazis Juden nach Madagaskar deportieren wollten, ja dass eine örtlich-inhaltliche Nähe zur „Wannseekonferenz“ der Nazi-Administration bestehe – all dies sind Meinungen, Wertungen und Zusammenfassungen, wie Medien sie von Rechts wegen nun einmal äußern dürfen.

Doch beschreiben solche Begriffe und Vergleiche zutreffend, was tatsächlich stattfand? Leisten sie eine Einordnung, die plausibel ist? Darüber könnte diskutiert werden.

Wie spätestens am juristischen Nachspiel spürbar wird, enthielt der „Correctiv“-Bericht neben der wenig überraschenden Enthüllung, dass Martin Sellner in AfD-nahen Zirkeln Anschluss findet, allerlei Dramatisierung des Geschehens. Das ist natürlich erlaubt, und die Resonanz war überwältigend. Mithin sind es aber nicht allein Extremisten, die in Deutschland Stimmung machen.

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