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Ein Betreuer läuft im Altenheim Haus Fehlatal der BeneVit Gruppe mit einer Bewohnerin auf einem Flur.

© Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach Corona-Ausbruch im Pflegeheim: Anklage gegen Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung zugelassen

Sie fälschte ihren Impfausweis, steckte sich mit Corona an und soll trotzdem zur Arbeit gegangen sein. Nun ist die Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung angezeigt.

Wegen eines Corona-Ausbruchs mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim muss sich eine frühere Heim-Mitarbeiterin vor Gericht verantworten. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sei zugelassen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Montag der dpa.

Darüber hatten zuerst „Der Spiegel“ und „Die Zeit“ berichtet. Der 45-Jährigen wird vorgeworfen, durch Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen das Coronavirus vorgetäuscht zu haben.

Die Frau hatte Ende November 2021 trotz der Corona-Infektion ihres Sohnes zunächst weiter als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Heim gearbeitet. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Der vorgelegte Impfausweis war aber gefälscht. Bei dem Ausbruch in dem Heim waren drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen gestorben.

Angeklagte Frau weist Verantwortung von sich ab

Die Frau gab die Fälschung des Impfausweises zu, streitet aber ab, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein. Sie soll unbemerkt selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen in einer Kaffeepause angesteckt haben.

Seit Beginn der Pandemie ist nach Ausbrüchen in Heimen, Kliniken oder Arztpraxen laut „Zeit“ bislang noch keine andere Anklage bekannt geworden, obwohl es zahlreiche Ermittlungsverfahren und auch Verdacht auf organisatorisches oder individuelles Fehlverhalten gegeben habe. Der Prozess wird dem Sprecher des Landgerichts zufolge nicht vor März 2023 starten. (dpa)

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