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 Das Deutschlandticket“ steht auf einem Monitor eines Fahrkartenautomaten im Hauptbahnhof. Ab Montag (01.05.2023) gilt bundesweit das 49 Euro teure Deutschlandticket im öffentlichen Personennahverkehr.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Das ist neu im Mai: Deutschlandticket startet, Corona-Warnapp endet, Pflegegehälter steigen

Ab nächster Woche kann der ÖPNV bundesweit für 49 Euro genutzt werden. Ein Überblick, was Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem im kommenden Monat erwartet.

Frühlingsgefühle, Freiheit und Reiselust: Im Mai ändert sich einiges im Alltag der Deutschen. Eine der größten Änderungen betrifft die bundesweite Mobilität.

Das sogenannte Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai gültig. Es erlaubt deutschlandweit beliebig viele Fahrten im Regional- und Nahverkehr. Zu kaufen gibt es das Ticket bei der Deutschen Bahn - auf der Website, in der Navigator-App oder in den Verkaufszentren - sowie bei zahlreichen Verkehrsverbünden und weiteren Dienstleistern, etwa der App Dein Deutschlandticket.

In jedem Fall muss ein Abo abgeschlossen werden, das jedoch monatlich kündbar ist. In der Bahncard100 ist das Deutschlandticket dann inbegriffen.

Keine App-Warnungen über Corona-Risiko

Ab dem 1. Mai wird es nicht mehr möglich sein, andere Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-Warnapp vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. Die Warnapp dient unter anderem der Kontaktnachverfolgung im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus: Nutzer, die sich zuletzt in der Umgebung befanden, können über einen positiven Corona-Test und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden.

Diese Warnfunktion wird eingestellt, bevor die App Anfang Juni „in den Schlaf-Modus“ versetzt wird, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Die App werde dann nicht mehr aktualisiert, könne aber wieder „geweckt“ werden, „sollte sich die Situation wieder ändern“.

Die installierte App bleibt auch auf den Geräten erhalten, damit hinterlegte Impfzertifikate genutzt werden können.

Mindestlohn für Pflegende bei 17,65 Euro

Die Mindestgehälter in der Pflege steigen zum 1. Mai. Für Fachkräfte steigt der Mindeststundenlohn auf 17,65 Euro, für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung auf 14,90 Euro und für Auszubildende auf 13,90 Euro.

Digitale Märkte künftig regulierter?

Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) soll zu fairem Wettbewerb im Digitalbereich führen und zielt speziell auf die großen Online-Konzerne wie Amazon, Facebook und Google ab.

Ab Mai gelten für sie strengere Regeln: So darf Apple zum Beispiel in seinem App Store dann nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen; Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf seiner Handelsplattform besserzustellen; und Google darf auf Android-Smartphones bestimmte seiner eigenen Software-Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.

Für Online-Netzwerke wie Facebook gelten strengere Regeln für personalisierte Werbung. Außerdem müssen große Messengerdienste es ermöglichen, Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten mit konkurrierenden Diensten auszutauschen.

Geldbußen drohen den Konzernen bei wiederholten und systematischen Verstoßen gegen die Vorschriften. (AFP, Tsp)

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