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Bunte Angebotsvielfalt auch in der Kita – das wünscht sich das Bundesverwaltungsgericht.

© mauritius images / Alamy Stock Photos / m.schuppich

Werden Berlins Eltern jetzt zur Kasse gebeten?: Bundesverwaltungsgericht verwirft Obergrenze für Kita-Zuzahlungen

Unter Rot-Rot-Grün wurde der Rahmen für Zusatzangebote freier Träger stark eingeschränkt. Die Richter sahen das als Eingriff in die Pluralität. Über die Konsequenzen wird jetzt verhandelt.

Gleichmacherei ist mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, als es am Donnerstag die Berliner Obergrenze für Eltern-Zuzahlungen verwarf. Am Tag danach begann in Berlin das Rätselraten, ob und wann Eltern denn nun mit höheren Beiträgen zu rechnen haben. Fürs Erste dominierte der Tenor „Entwarnung“.

„Wenn überhaupt, werden unsere Träger die Zuzahlungen erst zum neuen Kitajahr ab August 2024 erhöhen“, lautete am Freitag die Ansage des Vereins der Kleinen und Mittleren Kitaträger (VKMK). Denn die Angebote, die man wegen der Begrenzung der Zuzahlungen habe abbauen müssen, müssten ja erst mal neu aufgebaut werden.

Das bestätigt Peter Lange, der Geschäftsführer der Kant-Kindergärten, die bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen waren: „Wir mussten Kollegen entlassen, Angebote zurückfahren.“ Diese Strukturen wieder zu schaffen, koste Zeit. Auch er geht bis Sommer 2024 nicht von höheren Zuzahlungen aus.

Seit 2018 sind die monatlichen Zuzahlungen auf 60 Euro für zusätzliche Bildungsangebote und auf 30 Euro für Vesper und Frühstück beschränkt. Angesichts der Inflation und der Verteuerung von Lebensmitteln gelten die 30 Euro inzwischen bei manchen Trägern als zu knapp bemessen.

Wir gehen davon aus, dass die Zuzahlungen der Eltern mittelfristig in allen Berliner Kitas im Rahmen der Inflation angepasst werden.

Ein Sprecher des Kita-Trägers Fröbel e.V.

„Zur Wahrheit gehört, dass die Inflation den Einkauf der Lebensmittel verteuert hat und auch die Personalkosten in unseren Küchen steigen“, teilte etwa der große Träger Fröbel e.V. mit. Da die Versorgung mit Bio-Produkten ihm ein großes Anliegen sei, gehe er davon aus, „dass die Zuzahlungen der Eltern mittelfristig in allen Berliner Kitas im Rahmen der Inflation angepasst werden“.

Die CDU hatte die Regelung als „Bildungsbremse“ kritisiert

Zunächst sind aber die Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und ihre Behörde am Zug. Sie muss jetzt den Wortlaut des Urteils abwarten und dann entsprechend in Verhandlungen mit den Trägern treten. Fachleute gehen davon aus, dass die Verwaltung die jetzige strikte Regelung mit einer Obergrenze „retten“ könnte, wenn sie lediglich Ausnahmetatbestände zuließe. Das könnte bedeuten, dass in einer Art Klausel beschrieben würde, für welche besonderen Angebote höhere Zusatzbeiträge zulässig wären.

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Dies aber widerspräche unter Umständen der CDU-Linie. Die CDU-Fraktion hatte nämlich die rot-rot-grüne Obergrenze 2018 als „Bildungsbremse“ abgelehnt. Der damalige familienpolitische Sprecher, Roman Simon, hat das Amt noch immer inne.

Nach Auffassung der höchsten Verwaltungsrichter sind Zuzahlungsbegrenzungen zwar grundsätzlich „geeignet“ und „erforderlich“, um möglichst allen Kindern den Zugang zu allen Kitas zu ermöglichen. Allerdings sei die sehr strikte Fassung der Berliner Regelung „unangemessen“ und mit den Rechten der freien Träger unvereinbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Es müsse jedem Träger möglich sein, sein pädagogisches Leistungsangebot zu verwirklichen, auch wenn dieses über das hinausgehe, was die Senatsverwaltung oder andere freie Träger für erforderlich hielten, erläuterte Rechtsanwältin Beate Schulte zu Sodingen von der Kanzlei Dombert, die den Kläger vertreten hatte.

Die Senatsverwaltung für Jugend betonte am Freitag, dass das Gericht keineswegs die gesamte Berliner Vorgehensweise verworfen habe. Das Gericht habe weder das Kitagesetz noch das Verfahren der Regelung von Zuzahlungen über eine Vereinbarung infrage gestellt.

Es habe „allein die Regelung zur Höhe für unwirksam erklärt, da es ein fixer, ausnahmsloser Höchstbetrag ist“, erläuterte eine Behördensprecherin. Der Entscheidung des Gerichts gerecht zu werden und gleichwohl die Intention der Regelung nicht außer Acht zu lassen, sei „nunmehr Aufgabe und Herausforderung zugleich“.

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