zum Hauptinhalt
Spartanisch. Der Afghane Baghlani hat nicht viel Persönliches in seiner Einzimmerwohnung im Staudenhof in Potsdam. Viel ist er ohnehin nicht hier – schließlich hat er zwei Jobs und mehrere Ehrenämter.

© PNN / Ottmar Winter/Ottmar Winter

Weniger Räume für Singles : Senat macht landeseigenen Wohnungsunternehmen Vorgaben

Berlins Kooperationsvereinbarung mit den „Städtischen“ und der Berlinovo soll klarere Platzverhältnisse schaffen. Die Haushaltsgröße ist nun mitentscheidend bei der Vergabe von Wohnraum.

Singles in Berlin dürfen ab 2024 in Berlin keine großen Wohnungen der landeseigenen Wohnungsgesellschaften (LWU) mehr anmieten. Das geht aus der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den LWU, die am Montag vorgestellt wurde. Demnach soll bei der Entscheidung, wer den Zuschlag für eine Wohnung der landeseigenen Wohnungsgesellschaften (LWU) oder der Berlinovo bekommt, in Zukunft die Haushaltsgröße eine stärkere Rolle spielen. Konkret heißt es: „Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wiedervermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen.“

Die Kooperationsvereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2024 und ermöglicht den LWU unter anderem auch eine jährliche Mieterhöhung um 2,9 Prozent.

Große Wohnungen für Familien vorgesehen

Auf die Nachfrage, was ein angemessenes Verhältnis bedeutet, antwortete die Senatsverwaltung für Wohnen dem Tagesspiegel: „In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein. Es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein und es wird keine Vorgaben pro Wohnungsgröße zu Anzahl der Mieterinnen und Mieter geben.“

In einem Entwurf für die Kooperationsvereinbarung war zunächst eine noch strengere Vorgabe bei der Vergabe von landeseigenen Wohnungen vorgesehen. In dem Papier hieß es, bei Neuvermietungen sollte künftig „grundsätzlich maximal ein Wohnraum pro haushaltsangehörige Person zur Verfügung gestellt werden“.

Ein Single-Haushalt hätte demnach nur eine Einzimmerwohnung mieten können, ein Paar nur eine Zweizimmerwohnung. Insbesondere für Paare auf der Wohnungssuche mit Kinderwunsch hätte eine enge Vorgabe zum Problem werden können. Nach Einzug in eine Zweizimmerwohnung wäre schnell ein weiterer Umzug notwendig geworden, wenn ein Kind erwartet wird. Auch koalitionsintern äußerten Fachpolitiker Kritik an diesen strengen Festlegungen.

Die neue Kooperationsvereinbarung gilt bis Ende 2027 für alle sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften und die Berlinovo.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false