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Auch für die Häuser der Gewobag regelt die neue Vereinbarung die Miethöhe.

© IMAGO/Schöning

Berliner Senat stellt neue Vereinbarung vor: Neubauwohnungen bis zu 15 Euro pro Quadratmeter

Die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und landeseigenen Wohnbaugesellschaften soll „Leistbarkeit“ garantieren. Sie gilt bis 2027. Mietervertreter zweifeln an der Zusage.

Für Erstbezüge von Neubauwohnungen dürfen die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen künftig 15 Euro pro Quadratmeter verlangen. Das sieht die neue Kooperationsvereinbarung zwischen den Unternehmen und dem Land Berlin vor, die am Montag in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgestellt wurde. In der bisherigen Vereinbarung von 2017 waren nur elf Euro Einstiegsmieten bei Neubauwohnungen vorgesehen. Diese seien indes fortgeschrieben worden und hätten zuletzt bei 12,50 Euro gelegen, sagte Snezana Michaelis von der Gewobag.

Insgesamt dürfen die Mieten der Landeseigenen nun jährlich um 2,9 Prozent steigen. Die Vereinbarung gilt von 2024 bis 2027. Man habe gute Lösungen für die Zielkonflikte gefunden, mit denen die Landeseigenen zu kämpfen haben: die wirtschaftliche Basis der Unternehmen zu sichern und stabile Mietentwicklungen zu garantieren, meinte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD).

Wirtschaftlich herausfordernd ist für die Wohnungsunternehmen, dass sie einen Großteil des in Berlin stattfindenden Neubaus stemmen. „Zusammengenommen sind die Berliner Landeseigenen mit über 50.000 Wohnungen in Planung der größte Projektentwickler Deutschlands“, sagte Gesobau-Vorstand Jörg Franzen. Und der Bestand soll bis 2045 klimaneutral werden.

Um die nötigen Mittel zur Verfügung zu haben, hatten die Landeseigenen im Vorfeld darauf gedrungen, die Mieten deutlich anheben zu dürfen, sogar von fünf Prozent pro Jahr war die Rede. Dass diese Forderung tatsächlich im Raum gestanden habe, bestritt Franzen. Senator Gaebler meinte allerdings, einzelne Gesellschaften hätten sogar einen Mieterhöhungswunsch um sieben Prozent angemeldet, um ihren Finanzbedarf decken zu können.

Das Leistbarkeitsversprechen muss damit verbunden sein, dass die Wohnungsgesellschaften auf die Möglichkeit der Mietbegrenzung hinweisen.  

Bausenator Christian Gaebler

Erhöhung um 2,9 Prozent/Jahr

Nun kommen also durchschnittlich 2,9 Prozent Mieterhöhungen im Bestand, verbunden mit einem „Leistbarkeitsversprechen“, das bislang „Härtefallregelung“ hieß: Bei WBS-Empfängern darf die Kaltmiete 27 Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten. In der alten Vereinbarung lag die Grenze bei 30 Prozent. „Das Leistbarkeitsversprechen muss damit verbunden sein, dass die Wohnungsgesellschaften auf diese Möglichkeit der Mietbegrenzung hinweisen“, sagte Gaebler.

Eine weitere Neuerung ergibt sich durch die Veränderung, die die schwarz-rote Koalition bei der Wohnraumförderung eingeführt hat: Wohnberechtigungsscheine für mittlere Einkommen, statt wie bisher nur für niedrige Einkommen. Zwar werden weiterhin 63 Prozent der Vermietungen an WBS-Berechtigte vergeben. Die Gruppe derjenigen, die sich um die Wohnungen bewerben können, hat sich aber durch die Öffnung für mittlere Einkommen vergrößert.

2,9
Prozent dürfen die Bestandsmieten bei den Landeseigenen ab Januar jährlich erhöht werden

Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein kritisiert deshalb: „Menschen mit kleinem Einkommen werden durch diese neue Kooperationsvereinbarung benachteiligt.“ Sie möchte die Quoten für Haushalte mit kleinem Einkommen auf 75 Prozent anheben und das restliche Viertel an Haushalte mit mittleren Einkommen vermieten. Momentan werden 37 Prozent der Wohnungen an Haushalte ohne WBS vermietet.

Maren Kern, Vorständin beim Verband der Wohnungsunternehmen, begrüßte die Kooperationsvereinbarung: „Durch die vereinbarte moderate Anpassung der Mieten wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Unternehmen gestärkt, während durch die Stärkung des Leistbarkeitversprechens eine Überlastung der Mieterinnen und Mieter verhindert wird.“ 

Aus der Opposition kommt Kritik. „Man sucht weiter vergeblich nach dem sozialen Profil im schwarz-roten Senat“, sagt Katrin Schmidberger, Mietexpertin bei den Grünen. Viele Mieter seien durch die gestiegene Inflation und Energiepreise bereits an ihrer Belastungsgrenze. Die neue Kooperationsvereinbarung böte nun aber nicht mehr, sondern weniger sozialen Schutz für die Mieter. „Die einkommensschwachen Mieter*innen, die in den landeseigenen Wohnungen leben, müssten gezielt entlastet werden: Die Härtefallregelung muss dringend von netto kalt auf brutto kalt umgestellt werden, um überhaupt eine Entlastungswirkung zu entfalten“, fordert Schmidberger.

Niklas Schenker, mietenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, spricht gar von einem „sozialen Kahlschlag“. Die SPD habe sich außerdem unglaubwürdig gemacht in der Mietenpolitik: „Während der SPD-Vorsitzende Raed Saleh am Samstag noch die Parole ausgab „Keine Koalition ohne Mietendeckel“, erhöht sein Senator am Montag die Mieten für mehr als eine halbe Million Mieterinnen und Mieter.“ Auch er kritisiert die gleichbleibende Vergabequote für WBS-Berechtigte bei vergrößertem Empfängerkreis: „Das Buffet bleibt gleich groß, aber nun werden mehr Leute mit höheren Einkommen dazu eingeladen.“

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