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Drei Polizisten und eine Polizistin, aufgenommen am Zoologischen Garten. (Archivbild)

© imago/photothek

Schärferes Polizeigesetz in Berlin: Grüne legen 85 Fragen an Innensenatorin Spranger vor

Die Polizei verletze mit dem künftig erlaubten Einsatz von Kameras an Uniformen die Rechte der Menschen, befürchten die Grünen. Und stellen dazu Fragen über Fragen.

Mit einem sehr umfangreichen Fragenkatalog verlangen die Berliner Grünen vom Senat Auskunft über Details und offene Fragen beim geplanten verschärften Polizeigesetz. Insgesamt 85 Fragen legte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco für die Sitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses am Montag vor und fordert Antworten von Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Der Gesetzentwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) soll demnächst vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Berliner Polizisten sollen bei bestimmten Einsätzen künftig mit Bodycams filmen dürfen, wenn die Gefahr von Eskalation besteht. Auch Elektroschockpistolen, die bisher nur getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können. Beim Präventivgewahrsam soll die Höchstdauer von zwei auf fünf Tage verlängert werden.

Francos Fragen zielen vor allem auf den Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten sowie auf den Einsatz von Elektroschockpistolen (Taser). Außerdem geht es um den Unterbindungsgewahrsam, also das vorsorgliche Einsperren mutmaßlicher Straftäter in bestimmten Fällen sowie um kostenloses Parken für Polizisten und andere Einsatzkräfte mit ihren privaten Autos in der Umgebung der Arbeitsplätze.

Franco kritisierte, die kürzlich erfolgte Anhörung von Sachverständigen habe „umfassenden Änderungsbedarf offenbart“. Der Gesetzentwurf sorge für „mehr Fragen als Antworten“. Verfassungsrechtliche Bedenken könnten nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Es sei kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat, wenn CDU und SPD die Kritik von Wissenschaftlern und der Datenschutzbeauftragten übergingen. Sonst drohe das Scheitern des Gesetzes bei einer möglichen Klage vorm Verfassungsgericht. (dpa)

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