zum Hauptinhalt
Ab diesem Mittwoch sollen neue Corona-Regeln für die Kitas regeln.  

© dpa

Neue Corona-Regeln für Berlins Kitas: Eltern kritisieren „unerträgliche Hängepartie“

Unterschiedliche Vorgaben von Senat und Amtsärzten führen weiter zu Konflikten zwischen Eltern und Einrichtungen. Millionen Tests sollen Lage verbessern.

Die Zahl der coronabedingten Kita-Schließungen in Berlin ist weiter rückläufig. Das hat die Senatsverwaltung für Jugend am Dienstag bekannt gegeben. Demnach waren zu Wochenbeginn 150 der rund 2800 Kindertagesstätten von Schließungen oder Teilschließungen betroffen gegenüber 370 in der letzten Januarwoche

Die Gesamtsumme der komplett geschlossenen Kitas sank in diesem Zeitraum von 44 auf 35. In 127 Einrichtungen stehe die abschließende Entscheidung noch aus, ergänzte die Behörde. Dass es trotz der kaum veränderten hohen Inzidenzen zu dieser Verringerung kam, erklärt die Kita-Referentin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Dorothee Thielen, mit der aktuell „chaotischen“ Situation. 

Die Kitas befänden sich in einer „Zwickmühle“: Einerseits gelte noch die Anweisung der Senatsverwaltung für Jugend, Quarantäne zu verhängen, andererseits hätten die Amtsärzte die Quarantäneregelung vor zehn Tagen aufgehoben. Jeder Träger müsse jetzt entscheiden, welcher der beiden Ansagen er folge. 

Das führe auch zu Konflikten zwischen Beschäftigten und Eltern. Die Kitas würden deshalb händeringend auf ein aktuelles Schreiben der Jugendverwaltung warten, das die Situation bereinige. Nach Informationen des Tagesspiegels wird die Behörde das Schreiben an diesem Mittwoch verschicken. Es wird damit gerechnet, dass es dem von den Amtsärzten empfohlenen Weg folgt und die Quarantäne durch tägliche Tests ersetzt. 

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Allerdings weisen Kitas und auch Träger darauf hin, dass es noch nicht gelungen sei, diese sogenannten Lollitests entsprechend flächendeckend an alle Kitas zu verteilen. Dies wiederum hat auch die Vize-Vorsitzende des Landeselternausschusses, Anja Kettgen-Hahn erfahren. Die „Test to stay“-Strategie sei daher bisher „praktisch nicht umsetzbar“, sagte sie am Dienstag dem Tagesspiegel.

Sieben Millionen Tests wurden geordert

Das könnte sich aber zeitnah ändern. Die Jugendbehörde betonte am gleichen Tag, dass inzwischen insgesamt sieben Millionen Tests „geordert“ worden seien. Die Kinder, die keinen Kontakt zu Infizierten hatten, sollen von ihren Eltern dreimal pro Woche getestet werden und bekommen die dafür notwendigen Lollitests von ihren jeweiligen Kitas ausgehändigt.

Kettgen-Hahn bezeichnete die aktuelle Situation bedingt durch die unterschiedlichen Ansagen von Senatsverwaltung und Amtsärzten als „unerträgliche Hängepartie". Was die Kitas und die Eltern brauchten, sei eine „ehrliche Kommunikation“. Erschwerend komme hinzu, dass die bisherige Quarantäne für die Kinder nur fünf Tage, für die Beschäftigen aber sieben Tage betrage beziehungsweise betragen habe. 

[Vom Quarantäne-Stopp zur Präsenzpflicht-Aussetzung: Lesen Sie die Rekonstruktion des Berliner Schulchaos auf T+ nach.]

Dadurch sei vielerorts die Situation entstanden, dass die Kinder vor ihren Erzieherinnen und Erziehern zurückgekehrt seien, weshalb das Personal nicht ausgereicht habe. Die entsprechenden Gruppen seien dann unter Umständen länger geschlossen gewesen, ohne dass diese Art Schließungen in der Statistik der Verwaltung aufgetaucht seien oder auftauchten. Die Elternvertreterin hält die aktuell von der Jugendverwaltung genannte Zahl an geschlossenen Kitas deshalb für unrealistisch niedrig.

Auch die Brandenburgische Landesregierung hat sich am Dienstag mit den Kitas beschäftigt. Dabei ging es aber um die Frage der eventuellen Notbetreuung. Demnach sollen Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wenn mindestens ein Elternteil in den kritischen Infrastrukturbereichen wie Gesundheitswesen, Polizei oder Schulen arbeitet und eine häusliche Betreuung nicht organisiert werden kann. Letzteres gilt – in begründeten Einzelfällen – auch für Kinder von Alleinerziehenden. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false