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Was bekommen die Beitragszahler von ARD, ZDF und Deutschlandradio? Von den Fernsehsendern jedenfalls nicht das Programm, dass sie erwarten dürfen?

© dpa

Nichtzahler, Obacht!: Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt sich per neuem Meldedatenabgleich auf die Spur der Nichtzahler

Die Uhr tickt. Wer, aus welchen Gründen auch immer, den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, muss den 6. Mai beachten. An diesem Stichtag werden bundesweit die Daten in den Einwohnermeldeämtern quasi eingefroren und anschließend in mehreren Chargen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) zum Abgleich übermittelt. „Die Übermittlung der Daten wird spätestens bis zum 31. 12. 2018“ abgeschlossen sein“, teilte der Beitragsservice dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.
Verarbeitung und Auswertung wird die GEZ-Nachfolgeeinrichtung unmittelbar mit den ersten Datenlieferungen beginnen, der Beitragsservice rechnet mit einem Abschluss in der zweiten Jahreshälfte 2019. Spätestens dann wird der Beitragsservice wissen, wie es um die „Beitragsehrlichkeit“ bestellt ist. Die Zahlung von monatlich 17,50 Euro ist allgemein verpflichtend, ob jemand die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder nicht nutzt, ist unerheblich.

Beitragsgerechtigkeit als Ziel

„Der Meldedatenabgleich soll sicherstellen“, argumentiert die Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“ Wie der zurückliegende Abgleich aus den Jahren 2013/14 trage der neue Abgleich zur Beitragsgerechtigkeit und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.
Schon der erste Meldedatenabgleich war mit rund acht Milliarden Euro Einnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich. Die Anzahl der beim Beitragsservice angemeldeten Wohnungen stieg von 36,4 Millionen 2013 auf 39,4 Millionen Wohnungen Ende 2014. Nach Angaben des Beitragsservice sei dann der Bestand bis Ende 2016 um 300 000 Wohnungen auf 39,1 Wohnungen gesunken.
Ein Trend, der sich fortsetzen könnte. Nicht wenige „vergessen“ beim Umzug die Ummeldung beim Beitragsservice. „Ohne den diesjährigen Meldedatenabgleich würde der Bestand an beitragspflichtigen Wohnungen kontinuierlich zurückgehen“, teilte ein Sprecher mit. Ziel des Datenabgleichs ist es, „diesem Trend entgegenzuwirken und so auch weiterhin für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen“.
Eine neue Einnahmeflut erwartet der Service nicht. Von einem Anstieg des Wohnungsbestandes wie in den Jahren 2013/14 ist nicht auszugehen, da derzeit deutlich mehr Wohnungen angemeldet sind als vor dem zurückliegenden Abgleich.

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