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In der Lausitz soll aus zwei Hochschulen eine neue Energieuniversität werden.

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Kabinett der brandenburgischen Landesregierung beschließt Gesetzesnovelle

Brandenburg soll die bundesweit liberalsten Regelungen zur Studienzulassung erhalten. Dies sieht die Novelle des Landeshochschulgesetzes vor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament diskutiert, im März könnte es eine Beschlussfassung des Gesetzes geben. Die Aufnahmebedingungen für ein Hochschulstudium in Brandenburg sollen durch das Gesetz erleichtert werden. Künftig sollen auch Handwerksmeister, Schulabgänger der Sekundarstufe 1 sowie Bewerber mit Berufserfahrung ein Bachelorstudium aufnehmen können. Der Zugang zum Studium an einer Universität soll auch mit Fachhochschulreife möglich werden. Der Vorsitzende der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz, Wilhelm-Günther Vahrson, nannte die vorgesehene Regelung gegenüber den PNN eine große Herausforderung, da die Hochschulen zunehmend erst die Studierfähigkeit der Bewerber absichern müssten. „Das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe.“ Dem Studierendenausschuss der Uni Potsdam (Asta) geht die Öffnung der Hochschulzulassung nicht weit genug: „Der Masterzugang ist nach wie vor streng limitiert“, so Paul Möller vom Asta.

Durch die Gesetzesänderungen soll auch die Situation der Beschäftigten an den Hochschulen verbessert werden. Die Tätigkeit von Lehrbauftragten soll zeitlich eingeschränkt werden, um prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern. Die Regelung hält der BLRK-Vorsitzende Vahrson allerdings für problematisch. Er fordert eine offenere Regelung: „Es hilft nicht, wenn wir Wissenschaftler, die kleine Tätigkeiten an Hochschulen suchen, in andere, oft noch prekärere Jobs drängen“, so Vahrson. Zudem werde die Beauftragung für Pflichtveranstaltungen in kleinen Fächern erschwert, das betreffe insbesondere die kleinen Hochschulen. Die weiteren neuen Regelungen zur Personalentwicklung kritisierte Vahrson ebenfalls. Der Ansatz sei gut, doch die Ausstattung der Hochschulen sei nicht so üppig, dass man sich breit aufstellen könne.

Eine weitere Neuerung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Studierende vor einer Zwangsexmatrikulation in Zukunft eine obligatorische Studienberatung erhalten, um den erfolgreichen Abschluss des Studiums zu forcieren. Auch soll das Gesetz die Mitwirkung der Studierenden stärken, der Stimmanteil der Gruppe der Studierenden in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen soll in Angelegenheiten der Studienorganisation und Lehre auf mindestens 30 Prozent erhöht werden. Die Landeskonferenz der Studierendenschaften werde Anhörungsrecht erhalten.

Die Studierendenvertreter geben sich damit nicht zufrieden. Die Erhöhung des Stimmenanteils der Studierendenschaft sei nicht im Interesse der Studierenden. „Wir werden de facto nicht gestärkt, da die professorale Mehrheit von mindestens 50 Prozent weiterhin besteht“, so Paul Möller vom Potsdamer Asta. Überrascht zeigte sich der Asta darüber, dass die Rückmeldegebühr nicht gekippt wurde. Die Studenten halten sie für verfassungswidrig und erwarten ein entsprechendes Gerichtsurteil, das Rückzahlungen wie in Berlin nach sich ziehen würde. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Einsatz von Ethikkommissionen sei ein schlechter Ersatz für die vom Asta geforderte Zivilklausel, mit der die Studierenden die Militärforschung an Hochschulen eindämmen wollten. Grundsätzlich bemängelte der Asta, dass sich durch das Ablösegesetz erschreckend wenig ändere. „Studentische Forderungen wurden weitestgehend ignoriert“, so Möller.

Kritik kommt auch von den oppositionellen Grünen. „Die Landesregierung verpasst die Chance, den Stillstand in der Brandenburger Hochschulpolitik zu beenden“, sagte die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagfraktion Marie Luise von Halem. Die Fortschreibung des Hochschulgesetzes enthalte zwar einige Schönheitskorrekturen, aber keine substanziellen Fortschritte – weder bei den Arbeits- und Studienbedingungen noch bei der demokratischen Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Das Gesetz definiere keine konkreten Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Beschäftigter unterhalb der Professur. „Die Mindestvertragslaufzeit für akademische Mitarbeiter muss mit zwei Jahren festgeschrieben werden – so wie es der Senat der Uni Potsdam bereits tut“, so von Halem. Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Susanne Melior sieht das allerdings anders: „Die Situation der Lehrbeauftragten wird mit dem Gesetz deutlich verbessert“, sagte sie. Jan Kixmüller

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